Nabisy: Keine Aufteilung der Strommengen auf BHKW erforderlich
21.01.2023Ausnahme für Anlagen mit Inbetriebnahme vor dem 01.01.2021
Die BLE hat die Meldung der Strommengen über die Nabisy-Datenbank vereinfacht. Die Ausnahmeregelung gilt allerdings nur für Bioenergieanlagen, die im Rahmen der RED II keine Angaben zu ihren Treibhausgasemissionen machen müssen - also vor dem 01.01.2021 in Betrieb genommen wurden. Diese Anlagen dürfen bis auf Weiteres die produzierten Strommengen als Ganzes melden und müssen sie nicht auf die einzelnen Motoren aufteilen. ...
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