Das Energieaudit
Ein Energieaudit ist die systematische Aufnahme des Ist-Zustands eines Unternehmens in Bezug auf den Energieeinsatz und -verbrauch. Es wird erhoben um Energieflüsse und Einsparpotenziale darzustellen und mögliche Energieeffizienzmaßnahmen monetär bewerten zu können. Grundsätzlich sind alle Nicht-KMU-Unternehmen verpflichtet, erstmals bis zum 5. Dezember 2015 ein Energieaudit durchzuführen. Nicht verpflichtete Unternehmen können freiwillig ein Energieaudit und eine entsprechende Förderung dazu in Anspruch nehmen.
Bereits 2012 hat die EU-Kommission die neue Energieeffizienz-Richtlinie (2012/27/EU) erlassen, die am 04. Dezember 2012 in Kraft getreten ist. Die Energieeffizienz-Richtlinie sieht zahlreiche Maßnahmen vor, die von den Mitgliedstaaten umgesetzt werden müssen. U.a. ist in Art. 8 Abs. 4-7 der Energieeffizienz-Richtlinie geregelt, dass alle Mitgliedstaaten die Verpflichtung für Unternehmen, ein Energieaudit durchzuführen, vorsehen müssen. Zur Umsetzung der EU-Energieeffizienzrichtlinie in das nationale Recht wurde u.a. eine Anpassung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (EDL-G) vorgenommen. Das EDL-G schreibt in den §§ 8-8d nunmehr vor, dass alle Unternehmen, die kein kleines und mittleres Unternehmen (KMU) sind, verpflichtet sind, ein Energieaudit durchzuführen (von Ausnahmen abgesehen). Dieses muss gerechnet vom Zeitpunkt des ersten Audits mindestens alle vier Jahre wiederholt werden.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie bietet ein online-tool an, womit Sie Ihren Status als KMU oder Nicht-KMU im Schnelltest überprüfen können:
"Bin ich KMU?" http://www.zim-bmwi.de/kooperationsprojekte/kmu-schnelltest-1/kmu-schnelltest%2001
Quelle: Umweltgutachter Herr Peter Fischer, Mitglied im Umweltgutachterausschuß
Durchführung eines Energieaudits
Das Energieaudit ist eine Beratung, aufbauend auf energiebezogenen Unternehmensdaten. Somit ergibt sich ein möglicher Ablauf:
Kontaktaufnahme
Am liebsten im persönlichen Gespräch! Bitte rufen Sie uns unverbindlich an oder hinterlassen Sie hier Ihre Telefonnummer - wir melden uns gerne bei Ihnen.
Rahmendaten
Wir möchten einen Überblick über Ihr Unternehmen bzgl. Mitarbeiterzahl, Standorte, Geschäftsfelder gewinnen. Ihre Ziele und Erwartungen an die Beratung sind uns wichtig, außerdem möchten wir mit Ihnen Kriterien festlegen, an denen die Energieeffizienzmaßnahmen gemessen werden sollen.
Angebot
Wir erstellen Ihnen ein persönliches und faires Angebot zur Durchführung eines Energieaudits in Ihrem Unternehmen. Zur Beauftragung schicken Sie das Angebot per Fax oder als Scan unterschrieben an uns zurück.
Auftakt-Besprechung
Die praktische Durchführung wird abgestimmt. Zu liefernde Daten, Anforderungen an Messungen, Vorgehensweisen zur Installation von Messeinrichtungen werden geklärt. Nun benennen Sie einen Mitarbeiter als verantwortliche Person zur Begleitung des Energieaudits.
Datenerfassung
Wir benötigen Informationen und Daten zu Energie verbrauchenden Systemen, Prozessen und Einrichtungen. Konstruktions- und Betriebsdokumente können ebenso von Belang sein.
Vor-Ort-Besuch des Auditors
Unter Ihrer Anleitung führt Ihr Auditor mit einem erfahrenden Mitarbeiter einen Rundgang durch das Unternehmen durch, um Arbeitsabläufe und Nutzerverhalten zu untersuchen. Hier werden erste Verbesserungsvorschläge generiert und eventuell weitere Bereiche ermittelt, in denen noch Daten erhoben werden müssen. Messreihen werden auf Verlässlichkeit geprüft.
Analyse
Der Energieauditor stellt den Ist-Zustand dar, aufgeschlüsselt nach Verbrauchs- und Versorgungsseite. Darauf aufbauend bestimmen wir Ansätze zur Energieeffizienzsteigerung. Die Datengrundlage, die Berechnung sowie getroffene Annahmen bereiten wir für Sie transparent, schlüssig und nachvollziehbar auf.
Ihr Auditbericht
In schriftlicher Form fassen wir die Ergebnisse in Ihrem Bericht zusammen. Darin sind u.a. Empfehlungen zur Verbesserung der Energieeffizienz enthalten, Informationen über anwendbare Zuschüsse, eine geeignete Wirtschaftlichkeitsanalyse...
Abschlussbesprechung
Mit einer abschließenden Besprechung fassen wir mit Ihnen die Ergebnisse zusammen. Falls Sie Rückfragen haben, stehen wir selbstverständlich jederzeit zur Verfügung.
Archivierung
Wir archivieren für Sie 5 Jahre lang Ihre Dokumente. Dazu sind wir nach dem Umweltauditgesetz verpflichtet.
Ausnahme von der Auditpflicht
Ausgenommen von der Pflicht zur Durchführung eines Energieaudits sind Unternehmen, die ein gültiges, zertifiziertes
vorweisen können, welches mindestens 90 % des gesamten Unternehmens abdeckt oder
- sich das Unternehmen verpflichtet hat, eines der genannten Energie- oder Umweltmanagementsysteme einzuführen. In diesem Fall ist das Unternehmen dazu angehalten, bis spätestens Ende 2016 die Zertifizierung abzuschließen.
Begriff Unternehmen und Sonderformen
Definition "Unternehmen" nach EDL-G:
Im EDL-G wird bei dem Begriff Unternehmen (betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen) auf die Empfehlung 2003/361/EG der Kommission vom 6. Mai 2003 (ABl. L 124 vom 20.5.2003, S. 36) verwiesen. Im Merkblatt für Energieaudits wird der Begriff unter 2.2 erläutert. Grundsätzlich gilt: entscheidend ist nicht die Rechtsform, sondern, dass die Organisation einer wirtschaftlichen Tätigkeit nachgeht.
Kommunen und andere öffentliche Stellen:
Ab einer Beteiligung durch öffentliche Stellen > 25% ist ein Unternehmen (Voraussetzung: organisatorische Selbständigkeit) automatisch ein Nicht-KMU (außer es handelt sich um eine Organisation mit Tätigkeiten aus dem hoheitlichen Bereich). Die ansonsten gesetzten Grenzen bezüglich Mitarbeiterzahl, Umsatz, Bilanzsumme spielen dabei keine Rolle mehr! Ausgenommen sind jedoch Unternehmen, deren > 25% aber < 50% beteiligte autonome Gebietskörperschaft weniger als 5000 Einwohner und einen Jahreshaushalt von < 10Mio. Euro hat.
Der Umfang des durchzuführenden Energieaudits betrifft das jeweilige Betriebsvermögen der organisatorisch selbständigen Einheit, d. h. es muss nicht für die gesamte Kommune ein Audit durchgeführt werden.
Zu näheren und aktuellen Informationen lesen Sie bitte in unserem Blog zum Energieaudit in Kommunen weiter.
Definition "Partnerunternehmen" und "Verbundene Unternehmen" nach EDL-G:
Aus den Vorträgen der OmniCert Umweltgutachter sind folgende erläuternde Grafiken entnommen, die die Pflicht zur Durchführung von Energieaudits in verbundenen Unternehmen darstellen:


Abgrenzung Energiemanagementsystem
Generell liegt Managementsystemen ein kontinuierlicher Verbesserungsprozess (kVP) zu Grunde. Das Energieaudit nach DIN 16247 ist kein Managementsystem, da ein Verbesserungsprozess nicht zwingend implementiert wird. Es stellt den IST-Zustand dar, indem es systematisch Energieverbraucher katalogisiert und deren Einsparpotenziale aufdeckt. Energieverbräuche können damit verringert und die Energieeffizienz gesteigert werden. Es kann damit als Einstieg in ein umweltrelevantes Managementsystem wie ISO 50001 (Energiemanagementsystem), ISO 14001 oder EMAS dienen, aber keinen kontinuierlichen Verbesserungsprozess dauerhaft verankern.
Unternehmen, die bereits nach EMAS oder ISO 50001 zertifiziert sind, erfüllen schon die Forderung nach einem Energieaudit.