Grünstrom

Grünstrom: Herkunftsnachweis durch Umweltgutachter

Im Themengebiet Herkunftsnachweis von Grünstrom unterstützt Sie die OmniCert Umweltgutachter GmbH bei der Umsetzung der Herkunftsnachweisdurchführungsverordnung (HkNDV) v.a. mit

    • der Prüfung bei der Anlagenregistrierung,
    • der Prüfung bei einer Anlagenänderung und
    • der Ausstellung von Herkunftsnachweisen.

Siehe dazu auch die Übersicht des Umweltbundesamtes zu den Aufgaben des Umweltgutachters im Herkunftsnachweisregister.

Für den Bereich Grünstrom hält das Umweltbundesamt das sog. Herkunftsnachweisregister (HkNR). Es ist ein elektronisches Register und vergleichbar mit einem Online-Banking System. Nutzer des Registers melden sich über ein Online-Portal an und verwalten ihre Herkunftsnachweise über eine Kontoansicht. Im HKNR verwaltet das Umweltbundesamt den gesamten Lebensweg des Herkunftsnachweises. Es stellt die Herkunftsnachweise aus, überträgt, importiert, exportiert und entwertet sie.

Fließschema des Herkunftsnachweissystems Grünstrom Deutschland

Beim Verkauf des Herkunftsnachweises überträgt ihn das Umweltbundesamt auf das Konto des Käufers. Das Umweltbundesamt entwertet Herkunftsnachweise für Elektrizitätsversorgungsunternehmen (EVU), die Strom an Verbraucher liefern. Nach der Entwertung können Herkunftsnachweise nicht weiter gehandelt oder anderweitig genutzt werden. (Quelle: www.hknr.de)