Renewable Energy Directive - RED
Zum 21. Mai 2025 ist die überarbeitete Fassung der Renewable Energy Directive in Kraft getreten – nun RED III. Die Anpassung der BioSt-NachV steht derzeit noch aus. Die OmniCert zertifiziert Biomasse immer nach der aktuell gültigen Fassung.
Die vorherige Version der EU-Richtlinie, die RED II, wurde in Deutschland mit der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverodnung (BioSt-NachV) zum 24. November 2021 umgesetzt. Seit dem 1. Januar 2022 ist die Zertifizierung nach der BioSt-NachV für Biogasanlagen ab 2 Megawatt Feuerungswärmeleistung (ca. Pinst 800 kWel) und Biomasseheizkraftwerke ab 20 Megawatt Feuerungswärmeleistung verpflichtend. Das Zertifikat ist eine Voraussetzung für die Vergütung nach dem jeweiligen EEG. Für den Vollzug der BioSt-NachV ist die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) zuständig.
Für Österreich gilt die Zertifizierungspflicht nach RED II / RED III bzw. der Biomasseenergie-Nachhaltigkeitsverordnung (BMEN-VO) seit dem 1. Januar 2023, wobei bis zum 29. Dezember 2023 eine Übergangsregelung galt.
Für die Zertifizierung wurden verschiedene freiwillige Zertifizierungssystem von der EU Kommission anerkannt. Wir, die OmniCert, zertifizieren unsere Kunden innerhalb des Systems der SURE GmbH.