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Stromsteuerrückerstattung zum 01.01.2024 neu geregelt

19.03.2024

Steuerbefreiung für selbstgenutzten Strom weiterhin möglich

Zum 1. Januar 2024 ist die Steuerbegünstigung für die Eigenstromnutzung bei Biogasanlagen mit einer Feuerungswärmeleistung größer 2 MW gestrichen worden. Hintergrund ist eine Änderung des europäischen Beihilferechts und in diesem Zuge das Stromsteuergesetz (StromStG). Grundsätzlich ist nun der gesamte selbsterzeugte Strom zu versteuern, auch der Teil, der vom Produzenten selbst genutzt wird. Eine Entlastung über die Jahressteuermeldung ist so nicht mehr möglich. Auch über den Nachweis eines Energiemanagementsystems nach DIN EN ISO 50001 oder eines alternativen Systems gemäß SpaEfV kann die Stromsteuer nicht mehr rückerstattet werden, da der zugrunde liegende § 10 StrStG ersatzlos gestrichen wurde....

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EEG 2023: Zusatzgebot in den Biomasse-Ausschreibungen 2024 und 2025 möglich

23.11.2023

Sonderregelung erlaubt erneute Teilnahme trotz bestehenden Zuschlags

Anfang November hat der Bundestag mit dem § 100 Absatz 18 neu im EEG 2023 eine vorübergehende Sonderregelung für die Biomasse-Ausschreibungen geschaffen. Biomasseanlagen (explizit nicht Biomethan), die zwischen 2021 und 2023 bereits erfolgreich an einer Ausschreibung teilgenommen haben, dürfen mit der Sonderregelung 2024 und 2025 ein weiteres Gebot abgeben - zusätzlich zum bestehenden Zuschlag aus einer vorangegangenen Ausschreibung, welcher in seiner Form und Inhalt bestehen bleibt. Anlagenbetreiber haben damit die Möglichkeit, die bezuschlagte Leistung zu erhöhen....

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OmniCert als Zertifizierungsstelle für RED II in Österreich zugelassen

18.10.2023

Zertifizierung nach Biomasseenergie-Nachhaltigkeitsverordnung ab 2024 Pflicht

Seit zwei Jahren ist die OmniCert zugelassene Zertifizierungsstelle für RED II in Deutschland und hat die Umsetzung der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV) seither für ihre Kunden sachkundig und kritisch begleitet. Ab sofort sind wir auch vom Österreichischen Umweltbundesamt (vorläufig) für die Zertifizierung nach RED II bzw. als Zertifizierungsstelle gemäß Biomasseenergie-Nachhaltigkeitsverordnung (BMEN-VO) zugelassen. Über unsere beiden Zulassungen bei der AgrarMarkt Austria und dem Bundesamt für Wald, decken wir bei der Zertifizierung die gesamte Bandbreite an eingesetzten Rohstoffen ab - das heißt landwirtschaftliche Biomasse oder Abfall und Reststoffe ebenso wie Biomasse aus der Forstwirtschaft....

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Effektiver Umweltschutz setzt bei den wesentlichen Einflüssen an

16.10.2023

OmniCert Umweltgutachter GmbH erfolgreich nach EMAS validiert

mweltschutz im Büroalltag? Das klingt zunächst leicht, denn scheinbar hat ein gängiges Büro neben dem Stromverbrauch für IT-Systeme und Leuchtmittel, Heizung, Druckerpapier und ein wenig Restmüll kaum Umweltauswirkungen. Doch wer weitreichenden und effektiven Umweltschutz betreiben will, schaut über das Offensichtliche hinaus und sucht nach den Bereichen, in denen er spürbar etwas verändern kann: im Geschäftsmodell. ...

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Höherer Maisdeckel in der Biomasseausschreibung am 1. Oktober 2023

21.07.2023

Biomasseausschreibung im EEG 2023

Mit dem EEG 2023 haben sich zum Anfang des Jahres die Rahmenbedingungen für die Biomasseausschreibungen geändert. Interessant für Bestandsanlagen, die in den kommenden Jahren aus dem EEG fallen würden: Wer noch 2023 an der Ausschreibung teilnimmt, kann sich eine Vergütung von bis zu 19,83 ct/kWh bei einem Maisdeckel von 40 Prozent sichern, müsste aber erst nach 3 bis 60 Monaten, im Maximalfall also nach 5 Jahren, in den zweiten EEG-Vergütungszeitraum wechseln. Für bestimmte Anlagen könnte es sich deshalb ggf. lohnen, bereits in 2023 in die Ausschreibung zu gehen und etwas früher als nach den geförderten 20 Jahren, spätestens 2028 in den zweiten Vergütungszeitraum zu wechseln. 

In den Folgejahren wird der Maisdeckel schrittweise niedriger angesetzt und zwar von 40 Prozent in 2023 über 35 Prozent in 2024 und 2025 bis auf 30 Prozent für 2026-2028. Gleichzeitig verringert sich der Höchstwert der Ausschreibungen für Bestandsanlagen ab 2024 jährlich um 0,5 % im Vergleich zum Vorjahr (Degression). Für Neuanlagen gilt eine Degression von 1 % pro Jahr, wobei der Höchstgebotswert 2023 bei 17,67 ct/kWh startet. ...

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