Primärenergiefaktor Fernwärme

fp-Gutachter FW 609

Die Umweltgutachter der OmniCert Umweltgutachter GmbH stellen für Sie die Bescheinigung über die energetische Bewertung Ihrer Fernwärme aus.  Als zertifizierte "fp-Gutachter FW 609" sind wir berechtigt, für Ihr Fernwärmeversorgungssystem die spezifischen Primärenergiefaktoren nach FW 309-1 zu ermitteln. Von der KfW sind wir anerkannt, die Berechnungen für Ihre Förderanträge fachmännisch durchzuführen.

Primärenergiefaktor fp

In der Energie-Einsparverordnung sind die Berechnungsregeln für die Primärenergiefaktoren von Fernwärmesystemen vorgegeben. Das vom AGFW (AGFW Der Energieeffizienzverband für Wärme, Kälte und KWK e.V.) herausgegebene Arbeitsblatt FW 309-1 wurde mit wesentlichen Inhalten in die aktuelle DIN V 18599 übernommen bzw. es wird darauf verwiesen. "Die Fachkommission Bautechnik der Bauministerkonferenz hat in Ihrer Auslegung Nr. 16 die FW 309-1 als ergänzende technische Regel anerkannt. Auch die KfW verlangt bei mit Fernwärme versorgten Gebäuden die Anwendung der FW 309-1." (Quelle: www.agfw.de)

Was ist ein Primärenergiefaktor?

Der Primärenergiefaktor „fp“ drückt das Verhältnis von eingesetzter Energie zu gegebener Endenergie aus.

 

Folgendes Beispiel soll den Zusammenhang zwischen Primärenergie und Endenergie verdeutlichen:

Primärenergiefaktor des aktuellen deutschen Strommix beträgt 2,4.

D.h.: 2,4 kWh Primärenergie (Kohle, Gas, Uran, usw.) führen zu 1 kWhel am Entnahmepunkt (z.B. Wohnhaus). 1,4 kWh sind demnach Umwandlungs- und Transportverluste. Oder anders ausgedrückt: Um 1 kWh Strom an der Steckdose im Haus zu bekommen wurden vorher in Summe der gesamten Erzeugungskette 2,4 kWh Energie (=Primärenergie) eingesetzt.

 

Die entsprechenden pauschalen Primärenergiefaktoren einzelner Energieträger (Holz, Biogas, Kohle usw.) können der DIN V 18599-1:2011-12 entnommen werden. Alternativ können Primärenergiefaktoren – z.B. für gesamte Wärmenetze – auch über ein standardisiertes Verfahren berechnet werden. Berechnete Werte liegen meist deutlich unter den Standardwerten.

 

Darstellung Primärenergiebedarf und Heizwärmebedarf

 

Abbildung 19: Darstellung zur Abgrenzung Primärenergiebedarf zu Heizwärmebedarf. Der Heizwärmebedarf definiert den Energieverbrauch im Gebäude der ab der Heizungsanlage zur Beheizung der Räume aufgewendet wird. Während der Primärenergiebedarf zusätzlich die Energiebeschaffung und die Qualität der Heizungsanlage beinhaltet.

Quelle Abb: Schöck Bauteile GmbH

 

 

 

Der Primärenergiefaktor ermöglicht es, unterschiedliche Bereitstellungsketten und Heizsystme miteinander hinsichtlich ihrer Effizienz vergleichen zu können.

 

Wer braucht den Primärenergiefaktor?

Im Regelfall interessieren sich Immobilienbesitzer und Bauwillige für den Primärenergiefaktor ihres Gebäudes.

Es gilt: Endenergiebedarf x Primärenergiefaktor = Primärenergiebedarf

Im Rahmen des Bauantragsverfahrens muss der Bauherr nachweisen, dass der Neubau einen bestimmten Primärenergiebedarf nicht überschreitet. Die entsprechenden verbindlichen Regelungen finden Bauherren in der Energie-Einspar-Verordnung 2014 (EnEV 2014).

 

Dieser Standard wird in der Größe „Jahres-Primärenergiebedarf“ ausgedrückt. Durch den Gesetzgeber wird somit ein „Zielwert“ hinsichtlich des maximalen Primärenergiebedarfs vorgegeben. Der Weg, wie dieser Wert erreicht wird, liegt im planerischen Gestaltungsspielraum. Es kann z.B. ein etwas schlechterer Gebäudedämmstandard (= höherer Endenergiebedarf) durch aufwendigere Heiztechnik (= niedrigerer Primärenergiefaktor) kompensiert werden, und umgekehrt. Maßgebend gilt als derzeitiger Standard das „Energiehaus 100“, bei dem der Jahresprimärenergiebedarf 70 kWh/m2 Gebäudenutzfläche nicht übersteigen darf.  Wollen nun Bauherren einen höheren Standard für ihr Haus, so haben sie die Möglichkeit entsprechende Darlehenskonditionen bei der kfW-Bank zu erhalten.  Ein Beispiel wäre hierzu das „kfW-55-Haus“. Dies besagt, dass der Jahres-Primärenergiebedarf nur bei maximal 55 % des Standardenergiebedarfs (70 kWh/m2) liegen darf. Eine gute Möglichkeit dies zu erreichen, ist ein niedriger Primärenergiefaktor. Gebäude, die an ein Fernwärmenetz angeschlossen sind, haben hier im Regelfall sehr gute Möglichkeiten.

 

Ermittlung eines Primärenergiebedarfs in einem Wärmenetz:

a)     Bauherren

Sie als Bauherr können bei Ihrem Wärmeversorger den Primärenergiefaktor des Wärmenetzes erfahren. Diesen Primärenergiefaktor teilen Sie Ihrem Planer mit. Er kann diesen dann in die weitere Planung des Gebäudes einfließen lassen. Im Regelfall ist dieser sehr gut - und somit positiv für Sie - wenn ein hoher Anteil erneuerbarer Energie (z.B. Biogas, Holz) im Netz eingesetzt wird und Kraft-Wärme-Kopplungsanalgen betrieben werden. Der Primärenergiefaktor sollte dabei von einem durch die AGFW (Der Energieeffizienzverband für Wärme, Kälte und KWK e. V) zugelassen fp-Gutachter gemäß dem dafür geltenden Arbeitsblatt FW-309 Teil 1 ermittelt worden sein, um auch von der kfw-Bank anerkannt zu werden.

 

b)     Wärmenetzbetreiber

Für Sie als Wärmenetzbetreiber gilt: Ein Netz, Ein Faktor! Sie können den Primärenergiefaktor für Ihr Netz durch einen zugelassenen fp-Gutachter (siehe oben) ermitteln lassen. Der Faktor gilt im Regelfall für einen Zeitraum von 3 bzw. 10 Jahren.  Ein niedriger Primärenergiefaktor Ihres Netzes ermöglicht Ihren Abnehmern mehr Gestaltungsspielraum bei Bauprojekten.

 

Folgendes Beispiel soll den Zusammenhang nochmal verdeutlichen:

Neubau 2014:

     - Endenergiebedarf für Trinkwasser, Heizung, Lüftung: 95 kWh/m2*a

     - Primärenergiefaktor des angeschlossenen Fernwärmenetzes: 0,30

        -> 0,30 * 95 kWh/m2*a = 28,5 kWh/m2*a Primärenergiebedarf

 

Das hier dargestellte Haus würde bereits den kfw-55-Standard erfüllen!

Das Team der OmniCert Umweltgutachter GmbH errechnet für Sie schnell und zuverlässig den Primärenergiefaktor für Ihr Wärmenetz und bestätigt diesen gemäß den Vorgaben des AGFW-Arbeitsblattes FW-309 Teil 1. Zu allen weiteren Fragen rund um das Thema „Primärenergiefaktor“ stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.