Die Fristverlängerung zum Melden in Nabisy endet zum 28.02.2023
Bioenergieanlagen, die 2022 nach der RED II bzw. BioSt-NachV zertifiziert wurden, mussten die von ihnen produzierten, nachhaltigen Strommengen bis Ende Januar 2023 in der Nabisy-Datenbank melden. Auf Grund fehlender oder fehlerhafter Anmeldedaten war dies nicht allen Anlagenbetreibern bzw. Schnittstellen möglich. Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) hat deshalb letztmalig die Frist für die Meldung in Nabisy auf den 28.02.2023 verlängert. ...
Fristverlängerung für Erstzertifizierung nach RED II / BioSt-NachV
Ende des Jahres 2022 hat die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) die Frist für die Erstzertifizierung nach der BioSt-NachV / RED II ein letztes Mal verlängert. Spätestens bis zum 30. April 2023 müssen alle Anlagen und Händler, die unter die Verordnung fallen, eine Erstzertifizierung vorlegen können. Grundlage dafür ist die Zweite Verordnung zur Änderung der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung. Die Zertifizierung nach der BioSt-NachV / RED II ist für Bioenergieanlagen ab 2 MW Feuerungswärmeleistung eine Voraussetzung für die Vergütung nach dem EEG....
Bundestag beschließt Übergangsregelungen, um die Biogasproduktion zu erhöhen
Zum 13. Oktober 2022 hat der Bundestag einige Erleichterungen für Biogasanlagen getroffen, um kurzfristig die Biogasproduktion in den Wintermonaten anzukurbeln. Damit soll einer möglichen Gasknappheit entgegengewirkt werden. Für Anlagenbetreiber ergeben sich folgende relevante Änderungen aus dem „Gesetz zur Änderung des Energiesicherungsgesetzes (EnSiG)“:...
Meldepflicht im Zuge der RED II bis 30. November 2022 bleibt bestehen
Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) hat am 10. Oktober 2022 das „Nabisy - Handbuch für Hersteller / letzte Schnittstellen“ herausgegeben. Das Handbuch ist ein Leitfaden, mit dessen Hilfe Betreiber die Nachhaltigkeitsnachweise für den von ihnen produzierten Strom in der Nabisy-Datenbank erzeugen können. Diese Nachhaltigkeitsnachweise benötigen die Netzbetreiber, um die EEG-Vergütung auszahlen zu können. Für letzte Schnittstellen sind sie der letzte Schritt in der Erstzertifizierung nach der RED II....
Nachhaltige Strommengen im Sinne der RED II müssen bis November gemeldet werden
Die Nabisy-Datenbank der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) wird voraussichtlich am 1. August 2022 freigeschaltet. Wie von der RED II bzw. BioSt-NachV gefordert, können Anlagenbetreiber dann die Nachhaltigkeitsnachweise für den von ihnen produzierten Strom über diese Datenbank erzeugen. Für Anlagen, die unter die RED II fallen, sind die Nachhaltigkeitsnachweise eine Voraussetzung, um die EEG-Vergütung von den Netzbetreibern ausgezahlt zu bekommen. ...
Anlagenbetreiber müssen spätestens im Januar 2022 den vollständigen Antrag für die Fristverlängerung bei der BLE beantragt und ihren Netzbetreiber darüber informiert haben. Andernfalls gilt die Nachweispflicht über den Einsatz nachhaltiger Biomasse/die BioSt-NachV ab 1. Januar 2022 für sie vollumfänglich. ...