Sicherheit Biogas

Für Biogasanlagenbetreiber: die neue Betriebssicherheitsverordnung

Def: Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln, kurz BetrSichV

 

Seit dem 1. Juni 2015 gilt eine novellierte Fassung der BetrSichV. Ziel dieser Verordnung ist es, die Sicherheit und den Schutz der Gesundheit von Beschäftigten bei der Verwendung von Arbeitsmitteln und den Schutz anderer Personen im Gefahrenbereich zu gewährleisten. Um die Sicherheit für Mensch und Umwelt zu garantieren, müssen Biogasanlagen vor Inbetriebnahme und wiederkehrend auf die Einhaltung der Sicherheitsstandards geprüft werden. Es gehört zu den Betreiberpflichten, dass diese Prüfungen regelmäßig durchgeführt werden und die Anlage jederzeit ordnungsgemäß und sicher betrieben werden kann.

 

 Informationsblatt zur Anlagensicherheit: Informationsblatt zu Anlagensicherheit bigas EEG

 

Egal ob Sie nun Arbeitgeber oder ein Unternehmer ohne Beschäftigte sind, in der neuen Betriebssicherheitsverordnung gelten für alle Betreiber einer überwachungsbedürftigen Anlage wie einer Biogasanlage die gleichen Anforderungen.

 

WANN und WAS wird geprüft?

Prüffristen von Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen gemäß Anhang 2 Abschnitt 3 der BetrSichV

  1. Lüftungsanlagen und  Gaswarneinrichtungen sind wiederkehrend jährlich durch eine zur Prüfung befähigte Person oder zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS) zu prüfen.
  2. Geräte, Schutzsysteme, Sicherheits-, Kontroll- und Regelvorrichtungen im Sinne der ATEX- Richtlinie (94/9/EG bzw. 2014/34/EU) sind wiederkehrend mindestens alle 3 Jahre durch eine zur Prüfung befähigte Person oder zugelassene Überwachungsstelle zu prüfen.
  3. Spätestens alle 6 Jahre sind Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen komplett durch eine zur Prüfung befähigte Person oder zugelassene Überwachungsstelle auf Explosionssicherheit zu prüfen.

 

Wir, die OmniCert Umweltgutachter GmbH, kennen die einschlägigen Verordnungen, Normen und technischen Regeln sowie die Auflagen der Genehmigungsbehörden und führen genau diese Prüfungen gemäß §§ 15 und 16 der BetrSichV an Ihrer Biogasanlage durch. 

 

 

Unsere Experten der OmniCert Umweltgutachter GmbH führen zusätzlich zur sicherheitstechnischen Abnahme, die Untersuchung Ihrer Anlage auf Biogasleckagen mit Hilfe einer hochauflösenden Gaskamera durch. Dieser Service steigert die Betriebssicherheit Ihrer Biogasanlage, verringert zugleich die Umweltbelastung durch das Aufspüren von unkontrolliert freigesetztem Biogas und ergänz die 3- jährige Prüfplicht nach BetrSichV optimal. Sie erlangen Rechtsicherheit, reduzieren Risiken, erhöhen die Verfügbarkeit und garantieren eine umweltverträgliche Nutzung Ihrer Biogasanlage.

 

Wir prüfen:

  • Gefährdungsbeurteilung plausibel?
  • Organisatorische Schutzmaßnahmen wirksam?
  • Technische Schutzmaßnahmen wirksam?
  • Elektrocheck vorhanden?
  • Ex-Zonen korrekt?
  • Unterlagen vollständig?
  • Arbeitsmittel sicher?

 

Unsere Leistungen im Überblick:

 

Ihre Vorteile:

  •  Explosionsschutz für den sicheren Betrieb Ihrer Anlage
  •  Erhöhte Sicherheit für Mensch und Umwelt
  •  Verringerung der Umweltbelastung durch die Zusatzleistung Gaskamera
  •  Fachkompetenz in allen Bereichen der Biogasbranche
  •  Einhaltung der Prüffristen