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Übergangsfrist für Meldungen nachhaltiger Strommengen verlängert

18.11.2022

Erstmeldung in Nabisy nun bis zum 30. Januar 2023

Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) hat die Übergangsfrist zur Erstellung von Nachhaltigkeitsnachweisen für Strom aus fester und gasförmiger Biomasse auf den 30. Januar 2023 verlängert. Bisher galt der 30. November 2022 als Stichtag. Somit müssen alle Biogasanlagen und Biomasse-Heizkraftwerke, die in 2022 nach der RED II erstzertifiziert wurden, die von Ihnen produzierten Strommengen bis zum 30. Januar 2023 in der Nabisy-Datenbank melden. Gemeldet werden müssen alle Strommengen ab dem Tag der Erstzertifizierung bis einschließlich 31. Dezember 2022....

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Güllebonus: Gülleanteil darf befristet unter 30% fallen

17.10.2022

Bundestag beschließt Übergangsregelungen, um die Biogasproduktion zu erhöhen

Zum 13. Oktober 2022 hat der Bundestag einige Erleichterungen für Biogasanlagen getroffen, um kurzfristig die Biogasproduktion in den Wintermonaten anzukurbeln. Damit soll einer möglichen Gasknappheit entgegengewirkt werden. Für Anlagenbetreiber ergeben sich folgende relevante Änderungen aus dem „Gesetz zur Änderung des Energiesicherungsgesetzes (EnSiG)“:...

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Nabisy-Datenbank für RED II verzögert sich

30.06.2022

Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) hat mit einem Schreiben vom 29. Juli 2022 über den aktuellen Stand der Umsetzung der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV) informiert.

 

  1. Als letzten Schritt in der Zertifizierung nach RED II bzw. der BioSt-NachV müssen Erzeuger von Strom aus Biogas ihre erzeugten Strommengen und eingesetzten Mengen an Biomasse über die Nabisy-Datenbank der BLE melden, um einen Nachhaltigkeitsnachweis für den von ihnen erzeugten Strom zu erhalten. Der Nachweis ist relevant, damit die Netzbetreiber die EEG-Umlage auszahlen können. Allerdings verzögert sich die Bereitstellung der Datenbank vonseiten der BLE bis auf Weiteres.  ...
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RED II: Was müssen Anlagenbetreiber 2021 noch tun?

15.12.2021

Anlagenbetreiber müssen spätestens im Januar 2022 den vollständigen Antrag für die Fristverlängerung bei der BLE beantragt und ihren Netzbetreiber darüber informiert haben. Andernfalls gilt die Nachweispflicht über den Einsatz nachhaltiger Biomasse/die BioSt-NachV ab 1. Januar 2022 für sie vollumfänglich. ...

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Die REDII wird konkret: Erstes Präaudit einer Biogasanlage erfolgreich durchgeführt

22.09.2021

Die Blümel GmbH aus Teugn strebt die vorläufige Zertifizierung nach RED II an - Wir geben Handlungsempfehlungen aus der Praxis

 

Biogasanlagen mit einer Feuerungswärmeleistung (FWL) größer 2 Megawatt müssen sich spätestens ab 2022 nach der Renewable Energy Directive II (RED II) zertifizieren lassen. Das Zertifikat ist dann notwendiger Bestandteil für die Vergütung nach dem EEG. Bei ihrem ersten Präaudit für eine Zertifizierung nach RED II trafen unsere Gutachter Harald Heinl und Arnold Multerer auf einen sehr gut vorbereiteten Anlagenbetreiber. Ähnlich den bekannten Vor-Ort-Terminen nach dem Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) prüften die Gutachter einige wesentliche Dokumente sowie relevante Sachverhalte auf der Anlage. Hierzu gehörten das Massenbilanzsystem, die Lieferkette der verarbeiteten Biomasse inklusive Lieferlisten und -mengen, Lagerplätze sowie Aufbereitungswege. Zudem nahmen die Zertifizierer stichprobenartig Einsicht in die Herkunftsnachweise der verarbeiteten Biomasse. ...

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Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung tritt voraussichtlich zum 1. Januar 2022 in Kraft

06.09.2021

EU-Kommission prüft deutsche Verordnung zur Umsetzung für die RED II

 

Mit der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV) wird eine für zahlreiche Biogasanlagenbetreiber relevante Regelung in Kraft treten, sofern diese weiterhin eine Vergütung nach dem EEG erhalten wollen. Die BioSt-NachV verpflichtet unter anderem Anlagenbetreiber von Biogasanlagen mit einer Feuerungswärmeleistung (FWL) größer 2 Megawatt, bestimmte Nachhaltigkeitskriterien für die von ihnen eingesetzte Biomasse einzuhalten. ...

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