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Neue Online-Schulungen zur Nabisy-Datenbank im März

09.03.2023

Schulungstermine für verschiedene Anwendergruppen

 

Für März hat die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) weitere, kostenlose Online-Schulungen für die Nabisy-Datenbank angesetzt. Die Schulungen sind jeweils auf einen Anwenderkreis zugeschnitten und gehen inhaltlich auf die spezifischen Oberflächen von Nabisy ein. Die Schulungen dauern zwischen 1,5 und 2 Stunden....

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Nachweise für Strom aus nachhaltiger Biomasse können nachgereicht werden

16.02.2023

Die Fristverlängerung zum Melden in Nabisy endet zum 28.02.2023

Bioenergieanlagen, die 2022 nach der RED II bzw. BioSt-NachV zertifiziert wurden, mussten die von ihnen produzierten, nachhaltigen Strommengen bis Ende Januar 2023 in der Nabisy-Datenbank melden. Auf Grund fehlender oder fehlerhafter Anmeldedaten war dies nicht allen Anlagenbetreibern bzw. Schnittstellen möglich. Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) hat deshalb letztmalig die Frist für die Meldung in Nabisy auf den 28.02.2023 verlängert. ...

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BLE-Eigenerklärung für 2023 muss nicht erneut eingereicht werden

31.01.2023

Fristverlängerung für Erstzertifizierung nach RED II / BioSt-NachV

 

Ende des Jahres 2022 hat die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) die Frist für die Erstzertifizierung nach der BioSt-NachV / RED II ein letztes Mal verlängert. Spätestens bis zum 30. April 2023 müssen alle Anlagen und Händler, die unter die Verordnung fallen, eine Erstzertifizierung vorlegen können. Grundlage dafür ist die Zweite Verordnung zur Änderung der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung. Die Zertifizierung nach der BioSt-NachV / RED II ist für Bioenergieanlagen ab 2 MW Feuerungswärmeleistung eine Voraussetzung für die Vergütung nach dem EEG....

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Nabisy: Keine Aufteilung der Strommengen auf BHKW erforderlich

21.01.2023

Ausnahme für Anlagen mit Inbetriebnahme vor dem 01.01.2021

Die BLE hat die Meldung der Strommengen über die Nabisy-Datenbank vereinfacht. Die Ausnahmeregelung gilt allerdings nur für Bioenergieanlagen, die im Rahmen der RED II keine Angaben zu ihren Treibhausgasemissionen machen müssen - also vor dem 01.01.2021 in Betrieb genommen wurden. Diese Anlagen dürfen bis auf Weiteres die produzierten Strommengen als Ganzes melden und müssen sie nicht auf die einzelnen Motoren aufteilen. ...

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Übergangsfrist für Meldungen nachhaltiger Strommengen verlängert

18.11.2022

Erstmeldung in Nabisy nun bis zum 30. Januar 2023

Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) hat die Übergangsfrist zur Erstellung von Nachhaltigkeitsnachweisen für Strom aus fester und gasförmiger Biomasse auf den 30. Januar 2023 verlängert. Bisher galt der 30. November 2022 als Stichtag. Somit müssen alle Biogasanlagen und Biomasse-Heizkraftwerke, die in 2022 nach der RED II erstzertifiziert wurden, die von Ihnen produzierten Strommengen bis zum 30. Januar 2023 in der Nabisy-Datenbank melden. Gemeldet werden müssen alle Strommengen ab dem Tag der Erstzertifizierung bis einschließlich 31. Dezember 2022....

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Güllebonus: Gülleanteil darf befristet unter 30% fallen

17.10.2022

Bundestag beschließt Übergangsregelungen, um die Biogasproduktion zu erhöhen

Zum 13. Oktober 2022 hat der Bundestag einige Erleichterungen für Biogasanlagen getroffen, um kurzfristig die Biogasproduktion in den Wintermonaten anzukurbeln. Damit soll einer möglichen Gasknappheit entgegengewirkt werden. Für Anlagenbetreiber ergeben sich folgende relevante Änderungen aus dem „Gesetz zur Änderung des Energiesicherungsgesetzes (EnSiG)“:...

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