Renewable Energy Directive - RED II

Renewable Energy Directive - RED II

So erhalten Betreiber von Biogasanlagen ein RED II-Zertifikat für ihre Biogasanlage.

Die EU-Richtlinie RED II wurde in Deutschland mit der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverodnung (BioSt-NachV) zum 24. November 2021 umgesetzt. Seit dem 1. Januar 2022 ist die Zertifizierung nach der BioSt-NachV für Biogasanlagen ab 2 Megawatt Feuerungswärmeleistung (ca. Pinst 800 kWel) und Biomasse-heizkraftwerke ab 20 Megawatt Feuerungswärmeleistung verpflichtend. Das Zertifikat ist eine Voraussetzung für die Vergütung nach dem jeweiligen EEG.

Für die Zertifizierung wurden verschiedene freiwillige Zertifizierungssystem von der EU Kommission anerkannt. Wir, die OmniCert, zertifizieren unsere Kunden innerhalb des Systems der SURE GmbH.

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV), das Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) und die für den Vollzug der BioSt-NachV zuständige Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) haben gemeinsam eine Verfahrensweise abgestimmt, das den so genannten Schnittstellen, z.B. Anlagenbetreiber und Biomassehändler, für die erstmalige Zertifizierung eine Übergangsfrist bis zum 30. April 2023 einräumt. 

Damit sie die oben genannte Übergangsfrist wahrnehmen können, müssen sie:

- einen Vertrag mit einem der angetretenen Zertifizierungssysteme abschließen (für Kunden der OmniCert Umweltgutachter GmbH ist das die SURE GmbH),
- eine von diesem System anerkannte Zertifizierungsstelle mit der Zertifizierung nach REDII beauftragen und 
- die Eigenerklärung der BLE für das Jahr 2023 ausfüllen (auch wenn 2022 bereits eine Eigenerklärung eingereicht wurde) und mit den oben genannten Dokumenten bei der BLE und dem relevanten Netzbetreiber einreichen. 

FAQ - Antworten auf häufige Fragen

Uebersicht der Zusammenhaenge bei RED II

Was bedeutet der Begriff "RED II"?

Renewable Energy Directive II - Die europäische "Erneuerbare-Energien-Richtlinie". Sie ist in jedem EU-Mitgliedstaat in nationales Recht umzusetzen. Die RED II hat zum Ziel den Anteil an Erneuerbaren Energien bis zum Jahr 2030 auf 32 % innerhalb der EU zu erhöhen.

Bin ich mit meiner Biogasanlage nachweispflichtig? 

Ihre Biogasanlage ist dann nachweispflichtig, wenn diese eine installierte Feuerungswärmeleistung von 2 MW (entspricht ca. 800 kW installierter elektrischer Leistung) oder mehr hat. Geregelt ist dies In der RED II Artikel 29 Absatz 1c Satz 3.

Was passiert, wenn ich für meine Anlage keine Nachhaltigkeitsnachweise erbringe?

Gemäß § 3 i.V.m. § 10 der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung hängt die EEG-Vergütung für Strom aus Biomasse vom erbrachten Nachhaltigkeitsnachweis ab - sie wird also nur für die Strommengen aus zertifizierter, nachhaltiger Biomasse ausgezahlt. Die aktuell gültige Fassung der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung können Sie unter diesem Link einsehen.

Bis wann muss ich zertifiziert sein?

Die Biost-NachV ist zum 01.01.2022 in Kraft getreten. Seit diesem Stichtag gilt für die betroffenen Anlagen: Nur Strom aus nachhaltiger Biomasse bzw. Abfall- und Reststoffen (Gülle/Mist) wird nach dem EEG vergütet.

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV), das Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) und die für den Vollzug der BioSt-NachV zuständige Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) haben gemeinsam eine Verfahrensweise abgestimmt, das Anlagenbetreibern unter bestimmten Umständen eine Übergangsfrist für die Zertifizierung bis zum 30. April 2023 einräumt. 

Wie kann ich die Übergangsfrist bis zum 30. April 2023 nutzen?

Um diese Frist nutzen zu können müssen Betreiber

  1. einen Vertrag mit einem der angetretenen Zertifizierungssysteme abschließen,
  2. eine von diesem System anerkannte Zertifizierungsstelle mit der Zertifizierung nach RED II beauftragen und 
  3. die Eigenerklärung der BLE für das Jahr 2023 ausfüllen (auch, wenn sie bereits 2022 eine Eigenerklärung eingereicht haben).

Daraufhin erhalten sie eine so genannte Plausibilitätsbestätigung der BLE, welche den Vergütungsanspruch nach dem EEG für den Zeitraum 01.01.2022 bis zur Ausstellung des SURE-Zertifikats absichert.

Wichtig: Wer die Eigenerklärung der BLE bisher nicht ausgefüllt und keine Plausibilitätsbestätigung der BLE erhalten hat kann und sollte dies bis zum 30.04.2023 nachholen, um die EEG-Vergütung für seine Anlage abzusichern.

Zu 2.: Kunden der OmniCert Umweltgutachter GmbH müssten einen Vertrag mit der SURE GmbH abschließen, da wir von ihr als Zertifizierungsstelle anerkannt sind.

Was bedeutet denn "Selbsterklärung"?

Mit der Selbsterklärung bestätigen Lieferanten, dass die Anforderungen der RED II eingehalten wurden und die gelieferten Einsatzstoffe nachhaltig sind. Die Selbsterklärungen sind ein wesentlicher Bestandteil der Nachweisführung. Sie sind von Biomasseanbaubetrieben und von Entstehungsbetrieben von Abfall- und Reststoffen auszufüllen. 

Anmerkung: Das Verfahren "Selbsterklärung" existiert bereits seit 2008 für Anbaubiomasse, welche zur Kraftstoffproduktion herangezogen wurde. Als Produzent von z.B. Raps muss diese Selbsterklärung gegenüber dem Abnehmer (z.B. Landhändler) erbracht werden.

Wie funktionieren die Selbsterklärungen?

Mit den Selbsterklärungen bestätigen die Lieferanten und letztendlich die Erzeuger der landwirtschaftlichen Biomasse bzw. Abfall und Reststoffe, dass die von ihnen produzierte Ware nachhaltig im Sinne der RED II ist.

Die Selbsterklärungen sind maximal 12 Monate rückwirkend gültig. Das heißt, wenn die Selbsterklärung im September 2021 unterzeichnet wird, kann nur die Biomasse, die zwischen September 2020 und September 2021 an die Biogasanlage geliefert wurde "nachhaltig" sein. Ab Inkrafttreten der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung darf nur noch nachhaltige Biomasse eingesetzt werden. 

Die Selbsterklärungen sind immer nur für 12 Monate gültig und  müssen somit jedes Jahr erneut von allen Lieferanten eingeholt werden.

Ein Anbaubetrieb kann auch mehrere Selbsterklärungen in einem Jahr ausfüllen. Das kann z.B. notwendig sein, wenn in der Ernte noch spontan Flächen dazukommen, diese aber mit der vorangegangenen Selbsterklärung noch nicht erfasst wurden.

 

Die für Betreiber von Biogasanlagen relevanten Selbsterklärungen sind:

Was ist die "SURE GmbH" und warum muss ich meine Anlage in deren System registrieren? 

Die "SURE GmbH" ist ein so genannter Systemgeber. Sie hat ein Zertifizierungssystem erstellt mit dem die Vorgaben der RED II umgesetzt werden und ist dazu von der EU-Kommission - neben weiteren Systemgebern - in Deutschland zugelassen. Die OmniCert Umweltgutachter GmbH ist von der SURE GmbH anerkannt und von der BLE als Zertifizierungsstelle zugelassen, um die einzelnen Biogasanlagen, aber auch Biomassehändler zu zertifizieren.

Anlagenbetreiber müssen sich im Rahmen des Zertifizierungsprozesses bei der SURE GmbH registrieren und dort die eingesetzten Biomassemengen melden.

Was ist die "BLE"?

Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) ist eine Umsetzungsbehörde des Bundeslandwirtschaftsministeriums. Sie überwacht in Deutschland, dass die RED II bzw. BioSt-NachV ordnungsgemäß angewendet wird.

Sobald eine Stromerzeugungsanlage/Biogasanlage ihr gültiges RED II-Zertifikat bekommen hat, muss sie die erzeugten Strommengen quartalsweise in der Nabisy-Datenbank der BLE melden. Hier werden für diese Strommengen Nachhaltigkeitsnachweise erzeugt, die an den jeweiligen Netzbetreiber weitergeleitet werden müssen. Diese Nachhaltigkeitsnachweise sind ein Baustein für das Auszahlen der EEG-Vergütung.

Die Nabisy-Datenbank ist ab dem 1. August 2022 funktionsbereit. Hierzu finden Sie aktuelle Informationen in unserem Blog.

Was ist die Nabisy-Datenbank und muss ich mich registrieren?

Letzte Schnittstellen, also Anlagen mit den SURE-Geltungsbereichen 5101, 5201 und 5301, müssen sich ab Erhalt ihres ersten Nachhaltigkeitszertifikats bei der Nabisy-Datenbank der BLE registrieren. 

In der Nabisy-Datenbank müssen sie dann quartalsweise ihre erzeugten nachhaltigen Strommengen der BLE melden. In der Datenbank werden für die gemeldeten Strommengen Nachhaltigkeitsnachweise erzeugt, die an den jeweiligen Netzbetreiber weitergeleitet werden müssen. Diese Nachhaltigkeitsnachweise sind ein Baustein für das Auszahlen der EEG-Vergütung.

Die Nabisy-Datenbank ist ab dem 1. August 2022 funktionsbereit. Hierzu finden Sie aktuelle Informationen in unserem Blog.

Hinweis zur Registrierung: Schnittstellen, die über das SURE-System zertifiziert sind (also alle Kunden der OmniCert) können sich ab dem 1. August 2022 über Ihren Zugang zur SURE-Datenbank für die Nabisy-Datenbank registrieren. Für diese direkte Online-Anmeldung wird es einen neuen Punkt links im Menü geben.

Wie kann ich Nachhaltigkeitsnachweise in Nabisy erstellen?

Die Bundesanstalt für Landwirtschaft hat für verschiedene Anwender ein "Nabisy-Handbuch" auf ihrer Website veröffentlicht. Für den Bereich Strom aus Biomasse ist das Handbuch "für letzte Schnittstellen" relevant.

Das Nabisy FAQ beantwortet zudem Fragen zu Problemen bei der Anmeldung oder falsch ausgestellten Nachhaltigkeitsnachweisen. Die BLE aktualisiert das Dokument bei Bedarf. Die aktuelle Version ist über die Nabisy-Datenbank oder die Website der BLE abrufbar.

Zu wichtigen Änderungen und Fristen veröffentlicht die BLE zudem Informationsschreiben auf ihrer Website. Des Weiteren informiert sie via Newsletter über z.B. Schulungen zur Nabisy-Datenbank. Um in diesen "Nabisy-Verteiler aufgenommen zu werden, genügt eine E-Mail an .

Warum muss ich bei SURE und BLE eine Mengenmeldung machen?

In der Nabisy-Datenbank müssen alle letzten Schnittstellen ihre erzeugten nachhaltigen Strommengen der BLE melden. In der Datenbank werden für die gemeldeten Strommengen Nachhaltigkeitsnachweise erzeugt, die an den jeweiligen Netzbetreiber weitergeleitet werden müssen. Diese Nachhaltigkeitsnachweise sind ein Baustein für das Auszahlen der EEG-Vergütung. 

 

In der SURE-Datenbank müssen alle Schnittstellen die von ihnen eingesetzten Mengen an nachhaltiger Biomasse oder Biomethan melden. Dies ist zum einen eine Anforderung der EU an die Systemgeber. Zum anderen berechnet die SURE über die gemeldeten Mengen den variablen Teil der Gebühren für die Systemteilnehmenden.

Zur Mengenmeldung in der SURE-Datenbank verschickt die SURE eine Schritt-für-Schritt-Anleitung an alle Schnittstellen.