RED II – Nachhaltige Biomasse für den Strom- und Wärmemarkt

RED II – Nachhaltige Biomasse für den Strom- und Wärmemarkt

09.04.2021

Handlungsbedarf während der Übergangsfrist ab 01.07.2021 für die RED II-Zertifizierung

 

Bereits im Dezember 2018 ist die „Renewable Energy Directive II“ (RED II) auf europäischer Ebene in Kraft getreten. Die Mitgliedstaaten der europäischen Union sind verpflichtet diese Richtlinie bis spätestens 30. Juni 2021 in jeweils nationales Recht umzusetzen. Das Verfahren zur Umsetzung dieser europäischen Richtlinie in nationales Recht ist derzeit im Gange und der Gesetzentwurf soll am 15. April 2021 im Bundestag behandelt werden. 

Hauptziel auf EU-Ebene ist der Ausbau an Erneuerbaren Energien. Demnach soll der Anteil Erneuerbarer Energien am Bruttoendenergieverbrauch über alle Sektoren (Strom, Wärme, Verkehr) bis zum Jahr 2030 mindestens 32% betragen (Stand heute: 19 %). Hierbei hat die gesamte Wertschöpfungskette von fester, flüssiger und gasförmiger Biomasse von der Biomasseerzeugung (z.B. Anbau auf landw. Flächen) bis zu deren Einsatz in Strom- und Wärmeerzeugungsanlagen (z.B. Biogasanlagen) nachvollziehbar zu sein.

Die Richtlinie verpflichtet demnach Erzeuger von Biomasse, Entstehungsbetriebe von Abfällen und Reststoffen, Lieferanten, Verarbeiter und Biomasse-Kraftwerks-Betreiber sich einer Zertifizierung zu unterziehen. Wesentliche Elemente der Zertifizierung sind dabei der Nachweis bestimmter Nachhaltigkeitskriterien und des CO2-Minderungspotenzials.

 

Die RED II betrifft folgende „Wirtschaftsbeteiligte“:

 

-       Erzeuger landwirtschaftlicher Biomasse

-       Erzeuger forstwirtschaftlicher Biomasse

-       Entstehungsbetriebe von Abfall- und Reststoffen

-       Produzenten von Biomasse- Brennstoffen

-       Handel, Logistik und Transport

-       Biogasanlagen ab 2 MW Feuerungswärmeleistung (FWL)

-       Biomasse-Kraftwerke ab 20 MW FWL

-       Dienstleister, die mit Strom oder Wärme handeln

 

Zum jetzigen Zeitpunkt ist u.a. von einer mehrmonatigen Übergangsfrist ab 01.07.2021 für die betroffenen Wirtschaftsbeteiligten auszugehen, damit diese ihrer Zertifizierungspflicht nachkommen können. Die Zertifizierung können Organisationen durchführen, die sich an einem - von der EU anerkannten Zertifizierungsverfahren – beteiligen. Die OmniCert Umweltgutachter GmbH befindet sich derzeit im Anerkennungsverfahren für das SURE-Zertifizierungssystem.

 

Die Schritte zu Ihrem Zertifikat:

 

 Ablauf der REDII-Zertifizierung mit OmniCert und SURE

 

 

 

Für alle weiteren Fragen rund um das Thema RED II stehen Ihnen unsere Experten gerne zur Verfügung.