Blog

Biogasanlagen durch Basismaßnahmen für IT-Sicherheit schützen

28.05.2025

Mindestens zwei gezielte Cyberangriffe auf die Anlagensteuerung für 2025 bekannt

Die AG Cybersicherheit des Fachverbands Biogas hat ihre Arbeitshilfe A033-01 Beispiel für ein Schutzkonzept der IT-Sicherheit für eine Biogasanlage erweitert, nachdem Anfang des Jahres mindestens zwei Cyberangriffe auf Biogasanlagen bekannt wurden. Christoph Reitmair, IT-Experte der OmniCert, hat die Arbeitshilfe mitentwickelt und betont: “IT-Sicherheit ist immer dann notwendig, wenn Anlagen und Geräte über das Internet erreichbar sind – und damit auch für jede Biogasanlage. In der AG Cybersicherheit haben wir die Anforderungen der TRBS 1115-1 und des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) für Biogasanlagen heruntergebrochen und für Betreiber anwendbar gemacht.”...

weiterlesen

Der Koalitionsvertrag 2025 - Chancen für die Zukunft von Biogasanlagen

14.04.2025

Bioenergie bleibt Baustein im Energiemix

Im Koalitionsvertrag der künftigen Bundesregierung CDU/CSU und SPD bekennt sich diese zur Rolle der Bioenergie im Energiemix. Zwar werden wenige konkrete Maßnahmen benannt, dennoch wird deutlich, dass die Bioenergie fester Bestandteil einer nachhaltigen, flexiblen und dezentralen Energieversorgung sein wird und Verfahren vereinfacht bzw. Bürokratie abgebaut werden sollen:...

weiterlesen

Mengenmeldung im SURE-System bis 31. März

20.03.2025

Unternehmen und Betriebe, die über ihre RED II-Zertifizierung beim Systemgeber SURE (SUSTAINABLE RESOURCES Verification Scheme GmbH) gemeldet sind, müssen bis 31. März 2025 ihre Jahresmeldung machen, die sogenannte SURE-Mengenmeldung. Die SURE selbst sowie der Fachverband Biogas bieten dazu praktische Hilfe an. ...

weiterlesen

Stromsteuerrückerstattung zum 01.01.2024 neu geregelt

19.03.2024

Steuerbefreiung für selbstgenutzten Strom weiterhin möglich

Zum 1. Januar 2024 ist die Steuerbegünstigung für die Eigenstromnutzung bei Biogasanlagen mit einer Feuerungswärmeleistung größer 2 MW gestrichen worden. Hintergrund ist eine Änderung des europäischen Beihilferechts und in diesem Zuge das Stromsteuergesetz (StromStG). Grundsätzlich ist nun der gesamte selbsterzeugte Strom zu versteuern, auch der Teil, der vom Produzenten selbst genutzt wird. Eine Entlastung über die Jahressteuermeldung ist so nicht mehr möglich. Auch über den Nachweis eines Energiemanagementsystems nach DIN EN ISO 50001 oder eines alternativen Systems gemäß SpaEfV kann die Stromsteuer nicht mehr erstattet werden, da der zugrunde liegende § 10 StrStG ersatzlos gestrichen wurde....

weiterlesen