Genehmigung

Konformitätsprüfung Ihrer Genehmigung

Die OmniCert Umweltgutachter GmbH prüft für Ihre Anlage die Konformität der Genehmigung. Wir helfen Ihnen, Ihre Auflagen im Blick zu behalten und Forderungen abzuwenden. Besondere Brisanz erfährt das Thema im Bereich Biogasanlagen seit dem EEG 2014.

Sinn und Zweck der Genehmigungspflicht ist es, die Allgemeinheit bzw. die Umwelt vor Emissionen bestimmter Anlagen vorbeugend zu schützen sowie dem Betreiber den sicheren Betrieb seiner Anlage zu ermöglichen. Für Betreiber ist der Betrieb genehmigungsbedürftiger Anlagen ohne Genehmigung strafbewehrt. Auch die Nichtumsetzung von Genehmigungsauflagen kann im Schadenfall die Strafverfolgung auslösen. Dabei ist zu beachten, dass die Aufklärungsquote regelmäßig über 95% liegt. Wirtschaftlich gefährlich ist der nicht rechtskonforme Betrieb im Schadenfall, da dann die Versicherung die Deckung des Schadens verweigern kann.

Sowohl Anlagen, die „nur“ baurechtlich genehmigt sind, als auch immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftige Anlagen, haben umfangreiche umweltrechtliche Anforderungen auf Bundes- und Landesebene sowie europäische Vorgaben zu erfüllen.

Prüfthemen der Genehmigung von Biogasanlagen sind z.B.:

    • Lagerung von Gülle und Silage (Immissionsschutzgesetz, EG-Hygieneverordnung, Wasserhaushaltsgesetz u.a.)
    • Lagerung von Abfällen und Schlämmen (Immissionsschutz- und Kreislaufwirtschaftsgesetz, Wasserhaushaltsgesetz u.a.)
    • Biologische Behandlung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz, EG-Hygieneverordnung, Wasserhaushaltsgesetz u.a.)
    • Lagerung von brennbaren Gasen (Immissionsschutzgesetz, Störfallverordnung, Wasserhaushaltsgesetz u.a.)
    • Energieerzeugung (Immissionsschutz-, Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz, Wasserhaushaltsgesetz u.a.)
    • Lagerung von und Umgang mit wassergefährdender Stoffe (Wasserhaushaltsgesetz, Anlagenverordnung VAwS, Technische Regeln wassergefährdende Stoffe u.a.)

Die Umweltgutachter der OmniCert prüfen die Einhaltung der Rechtsvorschriften Ihres Standortes. Aus unseren detaillierten Gutachten und Auditberichten (EMAS) kann von Ihnen konkreter Handlungsbedarf abgeleitet werden. Gegebenenfalls können für einzelne Punkte externe Berater von Ihnen zielgerichtet hinzugezogen werden. Ihr Vorteil: Sie führen den Prozess und behalten die Kostenkontrolle - nicht der Berater.

Die OmniCert Umweltgutachter GmbH bietet als unabhängiger Gutachter generell keine Beratungsleistungen an. Wer berät prüft nicht.

OmniCert: 09405 - 955820

 

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