REDcert-EU

Zertifizierungsablauf für Zertifizierung nach REDcert-EU bei der OmniCert

REDcert-EU ist ein freiwilliges Zertifizierungssystem innerhalb der EU, mit dem die Anforderungen der Renewable Energy Directive (RED) an nachhaltiges Biomethan für den Kraftstoffmarkt umgesetzt werden. Betreibern von Biogasanlagen ist dieses Prinzip aus der Zertifizierung von Strom aus Biogas nach SURE-EU bekannt.

Die Anforderungen der Europäischen RED werden in Deutschland über die Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung (Biokraft-NachV) umgesetzt. Zum 21. Mai 2025 ist die überarbeitete Fassung der Renewable Energy Directive in Kraft getreten – nun RED III. Die Anpassung der Biokraft-NachV steht derzeit noch aus. Die OmniCert zertifiziert immer nach der aktuell gültigen Fassung.

Die Zertifizierung nach REDcert-EU gehört zu den etablierten Systemen im Biokraftstoffsektor. Die OmniCert befindet sich derzeit in der Zulassung als Zertifizierungsorganisation im System REDcert-EU und strebt an, erste Zertifizierungen ab Juni 2026 eigenständig durchführen zu können. 

Aktuell bieten wir die Zertifizierung nach REDcert-EU in Kooperation mit versierten Netzwerkpartnern an.

FAQ zur REDcert-EU-Zertifizierung

Was ist REDcert-EU?

REDcert-EU ist ein freiwilliges Zertifizierungssystem, das die Nachhaltigkeitsanforderungen der Europäischen Renewable Energy Directive (aktuell RED III) umsetzt. Für Biogasanlagenbetreiber ist es das zentrale System, wenn Biomethan in das Erdgasnetz eingespeist und als nachhaltiger Energieträger im Kraftstoffsektor vermarktet werden soll. Ohne eine gültige Nachhaltigkeitszertifizierung, wie z. B. REDcert-EU, kann Biomethan nicht als „nachhaltig“ im Sinne der RED anerkannt werden und verliert damit erheblich an Marktwert.

Was muss ich tun, um mich nach REDcert-EU zertifizieren zu lassen?

Der Zertifizierungsprozess umfasst im Wesentlichen drei Schritte:

  • Zunächst müssen Sie Ihre Anlage und Ihre Einsatzstoffe auf die Anforderungen des REDcert-EU-Systems prüfen.
  • Dann bereiten Sie die erforderlichen Nachweise vor – dazu gehören unter anderem Massenbilanzen, Treibhausgasbilanzen und Lieferantennachweise.
  • Im dritten Schritt führt eine zugelassene Zertifizierungsstelle eine Vor-Ort-Prüfung durch und stellt bei Erfüllung aller Anforderungen das Zertifikat aus.

Wir empfehlen, frühzeitig einen unabhängigen Berater hinzuzuziehen, der Sie bei der Vorbereitung unterstützt.

 

Um die Zertifizierung nach REDcert-EU beginnen zu können, benötigen Sie:

Warum brauche ich weitere Messstellen für die REDcert-EU-Zertifizierung?

Bei der Biomethaneinspeisung müssen Gasmengen und -qualitäten an bestimmten Punkten des Prozesses messtechnisch erfasst werden – zum Beispiel am Einspeisepunkt ins Netz oder an der Aufbereitungsanlage. Diese Messungen sind notwendig, um die Massenbilanz korrekt führen zu können und den Nachweis zu erbringen, dass die zertifizierte Menge Biomethan tatsächlich erzeugt und eingespeist wurde.

Betreiber, die bisher nur Strom und Wärme aus Biogas erzeugt haben, verfügen häufig noch nicht über alle erforderlichen Messpunkte und müssen diese nachrüsten.

Kann ich meine Massenbilanz aus der SURE-EU-Zertifizierung für REDcert-EU nutzen?

Grundsätzlich verfolgen beide Systeme das Massenbilanzsystem als gemeinsames Prinzip. Dennoch gibt es systemspezifische Unterschiede in den Anforderungen an Buchführung, Dokumentation und Nachweisführung.

Eine vollständige Übertragung der SURE-EU-Massenbilanz auf REDcert-EU ist daher in der Regel nicht möglich. Durch Erweiterung um die Massenbilanzierung bis zur Einspeisung kann jedoch ihre Massenbilanz inkl. bestimmter Grunddaten – etwa zu Einsatzstoffen und Mengen - als Ausgangsbasis dienen.

Kann ich dieselben Selbsterklärungen für SURE-EU und REDcert-EU nutzen?

Nein, in der Regel nicht. Obwohl beide Systeme ähnliche Inhalte abfragen, haben sie jeweils eigene Vorlagen und Anforderungen an Form und Inhalt der Selbsterklärungen. Lieferantennachweise und Nachhaltigkeitserklärungen müssen systemkonform ausgestellt sein. Dokumente, die nur für SURE-EU ausgestellt wurden, werden von REDcert-EU nicht automatisch anerkannt.

Brauche ich beide Zertifizierungen - REDcert-EU und SURE-EU?

Das hängt davon ab, was Sie mit Ihrer Anlage erzeugen und vermarkten möchten.

Wenn Sie ausschließlich Biomethan einspeisen, reicht in der Regel eine REDcert-EU-Zertifizierung.

Erzeugen Sie daneben noch Strom oder Wärme aus Biogas, die Sie als nachhaltig nachweisen möchten, kann zusätzlich eine SURE-EU-Zertifizierung erforderlich sein.

Beide Systeme haben unterschiedliche Anwendungsbereiche, auch wenn sie auf denselben europäischen Nachhaltigkeitsanforderungen basieren. Welche Kombination für Ihre Anlage sinnvoll ist, sollte im Einzelfall geprüft werden, z.B. durch einen Berater.

Brauche ich bei REDcert-EU immer eine THG-Bilanz?

Ja, eine THG-Bilanz ist grundsätzlich ein zentrales Element der REDcert-EU-Zertifizierung, da die RED Mindestanforderungen an die Treibhausgaseinsparung vorschreibt.

Für bestimmte Anlagen oder Einsatzstoffe gibt es jedoch vereinfachte Standardwerte (sogenannte Defaultwerte), die anstelle einer individuellen Berechnung verwendet werden können. Ob Ihre Anlage von diesen Vereinfachungen profitieren kann, hängt von den eingesetzten Rohstoffen und dem Anlagentyp ab.

Ab welcher Anlagegröße ist die REDcert-EU-Zertifizierung verpflichtend?

Die Zertifizierungspflicht hängt bei der REDcert-EU-Zertifizierung nicht von der Anlagengröße ab, sondern vor allem davon, ob das erzeugte Biomethan auf Nachhaltigkeitsnachweise angewiesen ist – etwa für die Vermarktung im Kraftstoffsektor und für die Anrechnung auf nationale Quoten. Ist dies der Fall, ist für jede produzierte kWh Biomethan eine Zertifizierung notwendig.

Gibt es Einsatzstoffe, die von der Zertifizierung ausgeschlossen sind?

Ja, die RED und das REDcert-EU-System schließen bestimmte Rohstoffe ausdrücklich aus – zum Beispiel Biomasse von Flächen mit hohem Kohlenstoffbestand (wie Moorböden oder Wälder) oder Flächen mit hoher Biodiversität. Auch bestimmte Abfälle und Reststoffe unterliegen besonderen Regelungen.

Für Biogasanlagen, die typischerweise Gülle, Mist, Energiepflanzen oder Lebensmittelabfälle einsetzen, sind die meisten gängigen Substrate grundsätzlich zertifizierungsfähig – eine Prüfung der konkreten Einsatzstoffe ist jedoch immer erforderlich.

Wie vertreibe ich mein zertifiziertes Biomethan?

Für den Vertrieb an Ihre Abnehmer benötigen Sie entsprechende Verträge und eine lückenlose Dokumentation der Lieferkette im REDcert-EU-System. Dabei ist es wichtig, dass das zertifizierte Biomethan über das Massenbilanzsystem weiter bilanziert wird.

Das bedeutet: Das physische Gas wird ins Erdgasnetz eingespeist und zur Bestätigung seiner Nachhaltigkeitseigenschaften ein Nachhaltigkeitsnachweis ausgestellt. Beide müssen an den Abnehmer übertragen werden. Abnehmer – wie etwa Kraftstoffhändler oder Industriekunden – können diese Nachweise dann für ihre eigenen Nachhaltigkeitspflichten nutzen.

Erzeuger von Biomethan haben die Möglichkeit, diesen Prozess an einen Händler auszulagern.