Mindestens zwei gezielte Cyberangriffe auf die Anlagensteuerung für 2025 bekannt
Die AG Cybersicherheit des Fachverbands Biogas hat ihre Arbeitshilfe A033-01 Beispiel für ein Schutzkonzept der IT-Sicherheit für eine Biogasanlage erweitert, nachdem Anfang des Jahres mindestens zwei Cyberangriffe auf Biogasanlagen bekannt wurden. Christoph Reitmair, IT-Experte der OmniCert, hat die Arbeitshilfe mitentwickelt und betont: “IT-Sicherheit ist immer dann notwendig, wenn Anlagen und Geräte über das Internet erreichbar sind – und damit auch für jede Biogasanlage. In der AG Cybersicherheit haben wir die Anforderungen der TRBS 1115-1 und des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) für Biogasanlagen heruntergebrochen und für Betreiber anwendbar gemacht.”...
Im Koalitionsvertrag der künftigen Bundesregierung CDU/CSU und SPD bekennt sich diese zur Rolle der Bioenergie im Energiemix. Zwar werden wenige konkrete Maßnahmen benannt, dennoch wird deutlich, dass die Bioenergie fester Bestandteil einer nachhaltigen, flexiblen und dezentralen Energieversorgung sein wird und Verfahren vereinfacht bzw. Bürokratie abgebaut werden sollen:...
Unternehmen und Betriebe, die über ihre RED II-Zertifizierung beim Systemgeber SURE (SUSTAINABLE RESOURCES Verification Scheme GmbH) gemeldet sind, müssen bis 31. März 2025 ihre Jahresmeldung machen, die sogenannte SURE-Mengenmeldung. Die SURE selbst sowie der Fachverband Biogas bieten dazu praktische Hilfe an. ...
Steuerbefreiung für selbstgenutzten Strom weiterhin möglich
Zum 1. Januar 2024 ist die Steuerbegünstigung für die Eigenstromnutzung bei Biogasanlagen mit einer Feuerungswärmeleistung größer 2 MW gestrichen worden. Hintergrund ist eine Änderung des europäischen Beihilferechts und in diesem Zuge das Stromsteuergesetz (StromStG). Grundsätzlich ist nun der gesamte selbsterzeugte Strom zu versteuern, auch der Teil, der vom Produzenten selbst genutzt wird. Eine Entlastung über die Jahressteuermeldung ist so nicht mehr möglich. Auch über den Nachweis eines Energiemanagementsystems nach DIN EN ISO 50001 oder eines alternativen Systems gemäß SpaEfV kann die Stromsteuer nicht mehr erstattet werden, da der zugrunde liegende § 10 StrStG ersatzlos gestrichen wurde....
Güllebonusanspruch bleibt auch bei Unterschreiten der 30 % erhalten
Der Bundestag hat die Ausnahmeregelungen zu Höchstbemessungsleistung und Güllebonus auf 2024 ausgedehnt. Damit möchte er einer möglichen Gasmangellage im Winter vorbeugen. Grundlage für die verlängerten Ausnahmeregelungen ist die 3. Novelle des Energiesicherungsgesetzes (EnSig) (Seite 82 und 83). Für Biogasanlagen bedeutet das: ...
Mit dem EEG 2023 haben sich zum Anfang des Jahres die Rahmenbedingungen für die Biomasseausschreibungen geändert. Interessant für Bestandsanlagen, die in den kommenden Jahren aus dem EEG fallen würden: Wer noch 2023 an der Ausschreibung teilnimmt, kann sich eine Vergütung von bis zu 19,83 ct/kWh bei einem Maisdeckel von 40 Prozent sichern, müsste aber erst nach 3 bis 60 Monaten, im Maximalfall also nach 5 Jahren, in den zweiten EEG-Vergütungszeitraum wechseln. Für bestimmte Anlagen könnte es sich deshalb ggf. lohnen, bereits in 2023 in die Ausschreibung zu gehen und etwas früher als nach den geförderten 20 Jahren, spätestens 2028 in den zweiten Vergütungszeitraum zu wechseln.
In den Folgejahren wird der Maisdeckel schrittweise niedriger angesetzt und zwar von 40 Prozent in 2023 über 35 Prozent in 2024 und 2025 bis auf 30 Prozent für 2026-2028. Gleichzeitig verringert sich der Höchstwert der Ausschreibungen für Bestandsanlagen ab 2024 jährlich um 0,5 % im Vergleich zum Vorjahr (Degression). Für Neuanlagen gilt eine Degression von 1 % pro Jahr, wobei der Höchstgebotswert 2023 bei 17,67 ct/kWh startet. ...