Bestandssicherung mit Flexprämie

Bestandssicherung mit Flexprämie, Infos vom Umweltgutachter

20.02.2014

Für bestehende Biogasanlagen wird das EEG 2014 gravierende Änderungen bringen: Sie werden ab 01.08. im Jahresmittel nicht mehr produzieren dürfen als sie in den Jahren 2011 bis 2013 im Maximum erreicht hatten. Die neue Flexibilitätsprämie verwandelt sich in eine Abwrackprämie! Anlagenbetreiber müssen zur Bestandssicherung jetzt handeln.

Aus diesem Grund sollten alle Anlagen, die größer 100kW und nach 2004 in Berieb gegangen sind, schnellstmöglich folgendes unternehmen:

  1. Wechsel in die Marktprämie / Managementprämie bis spätestens 01.JULI (vorerst keine Regelenergie, an dieser Stelle nicht notwendig)
  2. Gutachten für Flexprämie beauftragen (für die bestehende Anlage so wie sie jetzt ist - Erweiterung nicht nötig!)
  3. Gutachten beim Netzbetreiber einreichen
  4. Meldung BNetzA beim Netzbetreiber einreichen.
  5. Flexibilitätsprämie beim Netzbetreiber VOR dem 01.07. beantragen.

Hintergrund:
Nur wer vor dem 31.07. in die Flexprämie kommt, kann künftig seine Anlage noch wirtschaftlich erweitern (zusätzliches BHKW wird über Flexprämie 2012 finanziert). Wer diesen Termin verstreichen lässt, wird die jetzt bestehende Flexprämie nicht mehr beanspruchen können. Eine zukünftige Erweiterung wird ohne Flexprämie 2012 unwirtschaftlich!
Fachlich spezialisierte Rechtsexperten schätzen die Situation derzeit genauso ein.

In unserem Hintergrundwissen finden Sie außerdem zwei Beispielrechnungen.