Neue Schulungsanforderungen für Biogasanlagenbetreiber
04.09.2025Überarbeitete TRGS 529 ist in Kraft
Mit der Überarbeitung der Technischen Regel für Anlagensicherheit (TRAS) ergeben sich seit Juli 2024 neue Anforderungen für Betreiber von Biogasanlagen. Neben den bereits bekannten Schulungen zur Fachkunde „Tätigkeiten bei der Herstellung von Biogas“ (Anhang 3.1), den sogenannten „Betreiberschulungen“, müssen künftig zusätzliche Kenntnisse erworben bzw. nachgewiesen werden.
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