Neue Schulungsanforderungen für Biogasanlagenbetreiber
04.09.2025Überarbeitete TRGS 529 ist in Kraft
Mit der Überarbeitung der Technischen Regel für Anlagensicherheit (TRAS) ergeben sich seit Juli 2024 neue Anforderungen für Betreiber von Biogasanlagen. Neben den bereits bekannten Schulungen zur Fachkunde „Tätigkeiten bei der Herstellung von Biogas“ (Anhang 3.1), den sogenannten „Betreiberschulungen“, müssen künftig zusätzliche Kenntnisse erworben bzw. nachgewiesen werden.
Welche Schulungen für wen?
Für Betreiber von Biogasanlagen nennt die TRGS 529 bis zu drei notwendige Schulungen.
- Fachkunde „Tätigkeiten bei der Herstellung von Biogas“ (Anhang 3.1)
Nach wie vor müssen Betreiber zwei fachkundige Personen pro Anlage vorweisen können. In der zweitägigen Grundschulung wird auf grundlegende Sicherheitsmaßnahmen und den Umgang mit Biogasanlagen im Allgemeinen eingegangen. Außerdem erfolgt eine Einführung in die für die Arbeit und den Betrieb von Biogasanlagen relevanten Vorschriften sowie grundlegende Schutzmaßnahmen. Die Inhalte der Grundschulung müssen im Anschluss alle vier Jahre in einer eintägigen Auffrischungsschulung aktualisiert werden.
- Fachkunde „Tätigkeiten im Rahmen der Annahme von besonderen Einsatzstoffen“ (Anhang 3.2)
Mit der überarbeiteten TRGS 529 wird die Schulung zum Umgang mit „besonderen Einsatzstoffen“ eingeführt. Die Inhalte sind für alle Abfallvergärungsanlagen verpflichtend. Fachkundige Personen müssen nach der 1-tägigen Grundschulung alle vier Jahre eine halbtägige Auffrischungsschulung besuchen.
- Fachkunde „Tätigkeiten bei der Instandhaltung“ (Anhang 3.3)
Ebenfalls neu definiert wird eine Schulung für Instandhaltungspersonal. Anders als die zuvor genannten Schulungen richtet sich die Fachkunde Instandhaltung auch an externe Instandhaltungsfirmen, die Arbeiten auf Biogasanlagen im Gasbereich durchführen. Dazu gehören Arbeiten wie die Öffnung von Tragluftdächern, der Austausch von Gasgebläsen oder Ähnliches. Übernimmt ein Betreiber bzw. dessen Personal diese Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten selbst, müssen auch diese die Schulung machen. Für Personen, die bereits eine Fachkunde nach TRGS 529 Anhang 3.1 nachweisen können, ist der Besuch der Auffrischungsschulung nach Anhang 3.3 ausreichend. Alle anderen Personen müssen zunächst die Grundschulung absolvieren.
Warum müssen Schulungen besucht werden?
Die TRGS verlangt, dass verantwortliche Mitarbeitende auf Biogasanlagen eine aktuelle Fachkunde besitzen und diese regelmäßig auffrischen. Betreiber müssen zwei für ihre Anlage fachkundige Personen vorweisen. Zudem erfüllen Anlagenbetreiber mit den Schulungen ihre Sorgfaltspflicht als Arbeitgeber, denn bei einem Unfall müssen sie nachweisen, dass Mitarbeitende ordnungsgemäß geschult wurden. Geschulte Mitarbeiter können darüber hinaus bei Vorfällen schnell und fachkundig reagieren, was dem Betrieb der Anlage zugutekommt.
Inhaltliche Überarbeitung der TGRD 529
In den Schulungen der OmniCert werden die aktuellen Inhalte der TRGS 529 an Beispielen aus der Praxis vermittelt. Unseren Referenten ist es ein Anliegen, dass die TRGS echten Mehrwert auf den Anlagen leistet und der Arbeitssicherheit dient. Wer die Anforderungen der TRGS 529 beachtet, erfüllt gleichzeitig die Inhalte der GefStoffV.
Unsere aktuellen Schulungstermine finden Sie unter Sicherheitsschulung Biogas TRGS 529 und TRAS 120.