Fristverlängerung RED II BioSt-NachV bis 31.12.2022

Fristverlängerung RED II BioSt-NachV bis 31.12.2022

22.06.2022

Fristverlängerung RED II BioSt-NachV bis 31.12.2022

Gute Nachrichten für Unternehmen, die eine Nachhaltigkeitszertifizierung nach RED II bzw. Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung BioSt-NachV benötigen und dies bislang nicht umsetzen konnten. Heute wurde im Bundesgesetzblatt die erste Änderung der Verordnung veröffentlicht, mit der die Frist vom 30.06. auf den 31.12.2022 verlängert wird und die zum heutigen Tag in Kraft tritt.

OmniCert hat bereits ab Anfang 2021 sechsstellige Investitionen in die Abläufe, die Kommunikation und in die vollständige Digitalisierung des Zertifizierungsprozesses getätigt, um die damals bereits absehbar sehr enge Frist für fast 500 Kundinnen und Kunden gewährleisten zu können. Deshalb stellt OmniCert trotz der Fristverlängerung alle beauftragten und laufenden RED II - Verfahren so schnell wie möglich fertig.