RED: Akkreditierungspflicht für Zertifizierungsstellen verschoben
22.10.2026ISO 17065 wird erst ab 01.01.2028 Pflicht - Zertifikate bleiben ggf. weiter gültig
Zertifizierungsstellen wie die OmniCert, die über die Systeme SURE-EU und REDcert-EU Nachhaltigkeitszertifikate ausstellen, müssen sich nach der DIN-Norm ISO 17065 akkreditieren lassen. Dies fordert die Renewable Energy Directive. Ursprünglich hatte die EU den 01.01.2027 als Frist für die Akkreditierung gesetzt. Nun wurde diese Frist um ein Jahr auf den 01.01.2028 verschoben.
Was bedeutet das für Unternehmen mit einer SURE-EU- oder REDcert-EU-Zertifizierung?
Kunden der OmniCert müssen nichts unternehmen. Uns ist es ein großes Anliegen, unsere Kunden vollumfänglich und zuverlässig begleiten zu können. Daher haben wir uns als eine der ersten deutschen Zertifizierungsstellen für das Akkreditierungsverfahren bei der DAkkS angemeldet. Die bisherigen Rückmeldungen der DAkkS u. a. aus dem Geschäftsstellenaudit bei uns vor Ort sind sehr positiv.
Kunden anderer Zertifizierungsstellen sollten mit ihrer Zertifizierungsstelle klären, ob eine Akkreditierung nach ISO 17065 angestrebt wird. Die neue Frist hierfür ist der 01.01.2028.
Kunden, deren Zertifizierungsstelle sich nicht akkreditieren lässt: Kunden, die ggf. bereits eine Kündigung ihrer bisherigen Zertifizierungsstelle erhalten haben, sollten klären, ob diese das Zertifikat noch bis zum 1. Januar 2028 halten kann. Diese Möglichkeit hat sich mit der Fristverschiebung eröffnet. Andernfalls müssen sich diese Kunden um eine Rezertifizierung zum 1. Januar 2027 durch eine andere Zertifizierungsstelle bemühen. Die reine Übertragung von laufenden Zertifikaten von einer auf eine andere Zertifizierungsstelle ist laut ISO 17065 nicht zulässig.
Hintergrund
Zum jetzigen Zeitpunkt gibt es in Deutschland noch keine akkreditierte Zertifizierungsstelle, allerdings befinden sich einige Unternehmen in der Endphase des Akkreditierungsprozesses. Hierzu gehört auch die OmniCert. Wir haben uns bereits vor ca. 1,5 Jahren auf den Weg zur Akkreditierung gemacht und erwarten den Akkreditierungsbescheid bis Jahresende.
Die Akkreditierungspflicht richtet sich an die Zertifizierungsstellen und nicht an die einzelnen zertifizierten Schnittstellen/Kunden. Jedoch werden nach unserem Kenntnisstand nicht alle derzeit im Markt tätigen Zertifizierungsstellen die Akkreditierung nach DIN EN ISO/IEC 17065 anstreben.
Bisher galt, dass sich Zertifizierungsstellen bis zum 1. Januar 2027 akkreditieren lassen müssen. Nach dem aktuellen Stand soll diese Frist auf den 1. Januar 2028 verschoben werden. Die EU-Kommission hat die Verlängerung im zuständigen Ausschuss vorgeschlagen. Deutschland und andere Mitgliedstaaten haben bereits zugestimmt. Die Änderung der EU-Verordnung soll in den nächsten Wochen formal erfolgen. Bis dahin ist sie noch nicht in Kraft.
Die Verlängerung ändert nichts an den fachlichen Anforderungen für die Akkreditierung. Die Zertifizierungsstellen, nationalen Behörden, aber auch die Zertifizierungssysteme wie SURE-EU und REDcert-EU erhalten lediglich mehr Zeit für die Umsetzung. Die Akkreditierungspflicht steht seit Juni 2022 in der EU-Durchführungsverordnung 2022/996, wurde bisher in Deutschland und anderen Mitgliedsstaaten jedoch nicht umgesetzt. Die Akkreditierung sichert ab, dass die Zertifizierung nachhaltiger Biomasse und Biokraftstoffe nach festen Regeln und einheitlich durchgeführt wird.