Neue Akkreditierungspflicht für Zertifizierungsstellen ab 1. Januar 2027
03.08.2026Was Biogasanlagenbetreiber jetzt wissen müssen
Die Europäische Renewable Energy Directive III (RED III) bringt eine wichtige Neuerung für Zertifizierungsstellen ab 1. Januar 2027. Diese müssen ab Januar 2027 nach ISO 17065 akkreditiert sein, um weiterhin gültige Zertifikate z. B. im System SURE-EU oder REDcert-EU ausstellen und führen zu dürfen.
Zum jetzigen Zeitpunkt (August 2026) gibt es keine akkreditierte Zertifizierungsstelle in Deutschland mit dem benötigten Geltungsbereich „Biomasse nach BioSt-NachV und Biokraft-NachV" .Warum ist das für Biogasanlagenbetreiber relevant?
Biogasanlagenbetreiber sind nicht direkt zum Handeln verpflichtet – die Akkreditierungspflicht trifft ihre Zertifizierungsstelle. Dennoch entsteht für Betreiber ein erhebliches Risiko: Nur eine Zertifizierungsstelle mit gültiger Akkreditierung im neuen Geltungsbereich darf ab dem 1. Januar 2027 Zertifikate und Nachhaltigkeitsnachweise unter anderem nach SURE-EU und REDcert-EU ausstellen.
Unabhängig der individuellen Zertifikatslaufzeit, erlischt zum 1.1.207 die Gültigkeit aller Zertifikate, die nicht von einer akkreditierten Zertifizierungsstelle gehalten werden. Wer seine Zertifizierungsstelle nicht rechtzeitig prüft, riskiert somit eine Lücke im Zertifizierungsnachweis – mit möglichen Folgen für die EEG-Vergütung oder die Vermarktung von Biomethan.
Zertifizierung absichern
Die OmniCert hat als eine der ersten Zertifizierungsstellen ihren Antrag auf Akkreditierung bei der Deutschen Akkreditierungsstelle (DakkS) eingereicht und wird die Akkreditierung in den kommenden Wochen abschließen. Nicht alle Zertifizierungsstellen werden die aufwendige Akkreditierung einholen und aufrechterhalten. Die OmniCert empfiehlt Anlagenbetreibern daher frühzeitig mit der eigenen Zertifizierungsstelle abzuklären, ob und wann die Akkreditierung beantragt und erwartet wird.