Sonderpreis für "Konzepte für Nachhaltigkeit im Homeoffice" sowie 2. Platz in der Hauptkategorie verliehen
"Erfolgreicher Umweltschutz, echte Kreislaufwirtschaft, soziale Fairness und die Wende hin zu 100 % Erneuerbaren Energien benötigen Ideen, Mut und Glaubwürdigkeit“, so beschreibt Geschäftsführer und Unternehmensgründer Thorsten Grantner die Vision und das Engagement seines Unternehmens. Mit diesem Engagement gewann die OmniCert Umweltgutachter GmbH nun gleich zwei Auszeichnungen bei dem vom Bundesumweltministerium geförderten Wettbewerb „Büro & Umwelt“.
„Wir beraten unsere Kunden nicht nur in puncto Umweltschutz, Energieeffizienz und Klimaschutz wir haben diese Aspekte selbst tief in unserem Kerngeschäft verankert — sie sind unser Kerngeschäft“, erklärt Thorsten Grantner. Als Unternehmer sieht er sich in der Pflicht, seinen Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz zu leisten. Immerhin summieren sich die Umweltauswirkungen der knapp 40 Mitarbeitenden durch Fahrten zu Kunden, Beheizung und Strombedarf im Büro, die Nutzung der IT-Systeme inkl. der täglichen Bürokommunikation. Diese zu vermeiden oder mindestens auszugleichen, ist erklärtes Ziel des Unternehmens. ...
weiterlesenNeue Rechtsverordnung "Fernwärme- oder Fernkälte-Verbrauchserfassungs- und -Abrechnungsverordnung" (FFVAV) in Kraft
Die zum 5. Oktober 2021 in Kraft getretene neue "Fernwärme- oder Fernkälte-Verbrauchserfassungs- und -Abrechnungsverordnung" (kurz FFVAV) schreibt vor, dass alle Fernwärmenetzbetreiber zukünftig fernablesbare Wärmemengenzähler einsetzen müssen (§ 3 Abs. 3 FFVAV). Für Wärmemengenzähler, die vor diesem Stichtag installiert wurden und nicht fernablesbar sind, gilt eine Nachrüstungspflicht bis zum 31. Dezember 2026 (§ 3 Abs. 3 FFVAV). Betreiber eines Wärmenetzes können die Neuregelung im Zuge des Zählerwechsels im nächsten Regelzyklus berücksichtigen. Mit dieser neuen Rechtsverordnung einhergehend wurden Änderungen an der "Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme" (kurz AVBFernwärmeV) vorgenommen. ...
weiterlesenDie Blümel GmbH aus Teugn strebt die vorläufige Zertifizierung nach RED II an - Wir geben Handlungsempfehlungen aus der Praxis
Biogasanlagen mit einer Feuerungswärmeleistung (FWL) größer 2 Megawatt müssen sich spätestens ab 2022 nach der Renewable Energy Directive II (RED II) zertifizieren lassen. Das Zertifikat ist dann notwendiger Bestandteil für die Vergütung nach dem EEG. Bei ihrem ersten Präaudit für eine Zertifizierung nach RED II trafen unsere Gutachter Harald Heinl und Arnold Multerer auf einen sehr gut vorbereiteten Anlagenbetreiber. Ähnlich den bekannten Vor-Ort-Terminen nach dem Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) prüften die Gutachter einige wesentliche Dokumente sowie relevante Sachverhalte auf der Anlage. Hierzu gehörten das Massenbilanzsystem, die Lieferkette der verarbeiteten Biomasse inklusive Lieferlisten und -mengen, Lagerplätze sowie Aufbereitungswege. Zudem nahmen die Zertifizierer stichprobenartig Einsicht in die Herkunftsnachweise der verarbeiteten Biomasse. ...
weiterlesenEU-Kommission prüft deutsche Verordnung zur Umsetzung für die RED II
Mit der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV) wird eine für zahlreiche Biogasanlagenbetreiber relevante Regelung in Kraft treten, sofern diese weiterhin eine Vergütung nach dem EEG erhalten wollen. Die BioSt-NachV verpflichtet unter anderem Anlagenbetreiber von Biogasanlagen mit einer Feuerungswärmeleistung (FWL) größer 2 Megawatt, bestimmte Nachhaltigkeitskriterien für die von ihnen eingesetzte Biomasse einzuhalten. ...
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