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Neue Anforderungen an die Zertifizierung von forstlicher Biomasse

22.09.2025

Risikobewertung unter RED III vorerst durch den Gruppenmanager notwendig

Zum 21.05.2025 ist die Renewable Energy Directive (RED III) in Deutschland in Kraft getreten und hat übergangslos die RED II abgelöst. Damit hat die bestehende Risikobewertung für forstliche Biomasse aus Deutschland ihre Gültigkeit verloren und eine neue Selbsterklärung für forstliche Biomasse wurde eingesetzt. Was heißt das für Händler und Schnittstellen im SURE-System?...

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Mengenmeldung im SURE-System bis 31. März

20.03.2025

Unternehmen und Betriebe, die über ihre RED II-Zertifizierung beim Systemgeber SURE (SUSTAINABLE RESOURCES Verification Scheme GmbH) gemeldet sind, müssen bis 31. März 2025 ihre Jahresmeldung machen, die sogenannte SURE-Mengenmeldung. Die SURE selbst sowie der Fachverband Biogas bieten dazu praktische Hilfe an. ...

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OmniCert als Zertifizierungsstelle für RED II in Österreich zugelassen

18.10.2023

Zertifizierung nach Biomasseenergie-Nachhaltigkeitsverordnung ab 2024 Pflicht

Seit zwei Jahren ist die OmniCert zugelassene Zertifizierungsstelle für RED II in Deutschland und hat die Umsetzung der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV) seither für ihre Kunden sachkundig und kritisch begleitet. Ab sofort sind wir auch vom Österreichischen Umweltbundesamt (vorläufig) für die Zertifizierung nach RED II bzw. als Zertifizierungsstelle gemäß Biomasseenergie-Nachhaltigkeitsverordnung (BMEN-VO) zugelassen. Über unsere beiden Zulassungen bei der AgrarMarkt Austria und dem Bundesamt für Wald, decken wir bei der Zertifizierung die gesamte Bandbreite an eingesetzten Rohstoffen ab - das heißt landwirtschaftliche Biomasse oder Abfall und Reststoffe ebenso wie Biomasse aus der Forstwirtschaft....

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BLE-Eigenerklärung für 2023 muss nicht erneut eingereicht werden

31.01.2023

Fristverlängerung für Erstzertifizierung nach RED II / BioSt-NachV

 

Ende des Jahres 2022 hat die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) die Frist für die Erstzertifizierung nach der BioSt-NachV / RED II ein letztes Mal verlängert. Spätestens bis zum 30. April 2023 müssen alle Anlagen und Händler, die unter die Verordnung fallen, eine Erstzertifizierung vorlegen können. Grundlage dafür ist die Zweite Verordnung zur Änderung der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung. Die Zertifizierung nach der BioSt-NachV / RED II ist für Bioenergieanlagen ab 2 MW Feuerungswärmeleistung eine Voraussetzung für die Vergütung nach dem EEG....

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Nabisy und RED II: Nachhaltigkeitsnachweise können jetzt für die Quartale 1 bis 3 erzeugt werden

06.09.2022

Frist für Erstmeldung ist der 30. November 2022

Der Umbau der Nabisy-Datenbank ist abgeschlossen. Produzenten von Strom aus gasförmiger oder fester Biomasse können ihre Strommengen nun in der Datenbank melden und die nach der BioSt-NachV/RED II benötigten Nachhaltigkeitsnachweise erzeugen. Die Meldepflicht über Nabisy gilt allerdings nur für letzte Schnittstellen (im SURE-System die scopes 5101, 5201 oder 5301) und Lieferanten der letzten Schnittstelle (scope 6001). ...

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