Die Blümel GmbH aus Teugn strebt die vorläufige Zertifizierung nach RED II an - Wir geben Handlungsempfehlungen aus der Praxis
Biogasanlagen mit einer Feuerungswärmeleistung (FWL) größer 2 Megawatt müssen sich spätestens ab 2022 nach der Renewable Energy Directive II (RED II) zertifizieren lassen. Das Zertifikat ist dann notwendiger Bestandteil für die Vergütung nach dem EEG. Bei ihrem ersten Präaudit für eine Zertifizierung nach RED II trafen unsere Gutachter Harald Heinl und Arnold Multerer auf einen sehr gut vorbereiteten Anlagenbetreiber. Ähnlich den bekannten Vor-Ort-Terminen nach dem Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) prüften die Gutachter einige wesentliche Dokumente sowie relevante Sachverhalte auf der Anlage. Hierzu gehörten das Massenbilanzsystem, die Lieferkette der verarbeiteten Biomasse inklusive Lieferlisten und -mengen, Lagerplätze sowie Aufbereitungswege. Zudem nahmen die Zertifizierer stichprobenartig Einsicht in die Herkunftsnachweise der verarbeiteten Biomasse. ...
EU-Kommission prüft deutsche Verordnung zur Umsetzung für die RED II
Mit der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV) wird eine für zahlreiche Biogasanlagenbetreiber relevante Regelung in Kraft treten, sofern diese weiterhin eine Vergütung nach dem EEG erhalten wollen. Die BioSt-NachV verpflichtet unter anderem Anlagenbetreiber von Biogasanlagen mit einer Feuerungswärmeleistung (FWL) größer 2 Megawatt, bestimmte Nachhaltigkeitskriterien für die von ihnen eingesetzte Biomasse einzuhalten. ...
Bund konkretisiert per Verordnung die Anschlussregelung zum EEG 2021 für kleine Gülleanlagen
Per Verordnung konkretisierte die Bundesregierung zum 19.05.2021 die Regelungen des Erneuerbare Energien Gesetzes (EEG) 2021 zur Anschlussförderung für kleine Gülleanlagen. Demnach können kleine Gülleanlagen nach Ablauf ihres 20-jährigen Förderzeitraum nun doch eine Anschlussförderung beziehen und im Grundsatz für weitere zehn Jahre in dem für sie maßgeblichen EEG verbleiben. ...
In der Pressemitteilung des Deutschen Biomasseforschungszentrum Dresden (DBFZ) vom 16.09.2015, wurde auf die Untersuchungsergebnisse zum Vorhaben Flex75 - Anwendung der Flexibilitätsprämie für Gülleanlagen (< 75 kW) - hingewiesen. In Kooperation zeigten Fraunhofer-Institut für Umwelt-, Sicherheits- und Energietechnik UMSICHT-ATZ, Mitarbeiter der OmniCert GmbH sowie die Maschinenringe Deutschland GmbH, dass Anlagen mit einer Leistung bis 75 Kilowatt grundsätzlich einen wichtigen Beitrag zur Energiewende leisten können. Jedoch müssen zukünftig noch einige Weichenstellungen erfolgen, um den weiteren Ausbau dieser Anlagen zu forcieren....
Mit Hilfe einer Gaskamera prüfen wir Ihre Biogasanlage effektiv auf Gaslecks - auch im Rahmen der BetrSichV. Unentdeckt ausströmendes Gas ist aus verschiedenen Gründen unerwünscht: Sowohl die Sicherheit der gesamten Anlage kann in Gefahr sein als auch der Ertrag geschmälert werden.
Mit der FLIR Gaskamera sind wir in der Lage, sowohl schwer zugängliche Stellen zu untersuchen als auch effektiv großflächig abzuprüfen, ob Ihre Anlage sicherheitstechnisch relevante Gaslecks aufweist. ...