Die SURE hat alle Systembeteiligten via E-Mail gebeten, die gemeldeten Mengen bis zum 31. Juli 2025 zu überprüfen und ggf. über das offizielle Änderungsformular zu korrigieren. Dies müssen die Schnittstellen selbstständig über das Formular aus der SURE-Datenbank tun. Wir unterstützen mit einer Kurzanleitung....
Im Koalitionsvertrag der künftigen Bundesregierung CDU/CSU und SPD bekennt sich diese zur Rolle der Bioenergie im Energiemix. Zwar werden wenige konkrete Maßnahmen benannt, dennoch wird deutlich, dass die Bioenergie fester Bestandteil einer nachhaltigen, flexiblen und dezentralen Energieversorgung sein wird und Verfahren vereinfacht bzw. Bürokratie abgebaut werden sollen:...
Unternehmen und Betriebe, die über ihre RED II-Zertifizierung beim Systemgeber SURE (SUSTAINABLE RESOURCES Verification Scheme GmbH) gemeldet sind, müssen bis 31. März 2025 ihre Jahresmeldung machen, die sogenannte SURE-Mengenmeldung. Die SURE selbst sowie der Fachverband Biogas bieten dazu praktische Hilfe an. ...
Anfang November hat der Bundestag mit dem § 100 Absatz 18 neu im EEG 2023 eine vorübergehende Sonderregelung für die Biomasse-Ausschreibungen geschaffen. Biomasseanlagen (explizit nicht Biomethan), die zwischen 2021 und 2023 bereits erfolgreich an einer Ausschreibung teilgenommen haben, dürfen mit der Sonderregelung 2024 und 2025 ein weiteres Gebot abgeben - zusätzlich zum bestehenden Zuschlag aus einer vorangegangenen Ausschreibung, welcher in seiner Form und Inhalt bestehen bleibt. Anlagenbetreiber haben damit die Möglichkeit, die bezuschlagte Leistung zu erhöhen....
Zertifizierung nach Biomasseenergie-Nachhaltigkeitsverordnung ab 2024 Pflicht
Seit zwei Jahren ist die OmniCert zugelassene Zertifizierungsstelle für RED II in Deutschland und hat die Umsetzung der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV) seither für ihre Kunden sachkundig und kritisch begleitet. Ab sofort sind wir auch vom Österreichischen Umweltbundesamt (vorläufig) für die Zertifizierung nach RED II bzw. als Zertifizierungsstelle gemäß Biomasseenergie-Nachhaltigkeitsverordnung (BMEN-VO) zugelassen. Über unsere beiden Zulassungen bei der AgrarMarkt Austria und dem Bundesamt für Wald, decken wir bei der Zertifizierung die gesamte Bandbreite an eingesetzten Rohstoffen ab - das heißt landwirtschaftliche Biomasse oder Abfall und Reststoffe ebenso wie Biomasse aus der Forstwirtschaft....
Güllebonusanspruch bleibt auch bei Unterschreiten der 30 % erhalten
Der Bundestag hat die Ausnahmeregelungen zu Höchstbemessungsleistung und Güllebonus auf 2024 ausgedehnt. Damit möchte er einer möglichen Gasmangellage im Winter vorbeugen. Grundlage für die verlängerten Ausnahmeregelungen ist die 3. Novelle des Energiesicherungsgesetzes (EnSig) (Seite 82 und 83). Für Biogasanlagen bedeutet das: ...