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EEG 2023: Zusatzgebot in den Biomasse-Ausschreibungen 2024 und 2025 möglich

23.11.2023

Sonderregelung erlaubt erneute Teilnahme trotz bestehenden Zuschlags

Anfang November hat der Bundestag mit dem § 100 Absatz 18 neu im EEG 2023 eine vorübergehende Sonderregelung für die Biomasse-Ausschreibungen geschaffen. Biomasseanlagen (explizit nicht Biomethan), die zwischen 2021 und 2023 bereits erfolgreich an einer Ausschreibung teilgenommen haben, dürfen mit der Sonderregelung 2024 und 2025 ein weiteres Gebot abgeben - zusätzlich zum bestehenden Zuschlag aus einer vorangegangenen Ausschreibung, welcher in seiner Form und Inhalt bestehen bleibt. Anlagenbetreiber haben damit die Möglichkeit, die bezuschlagte Leistung zu erhöhen....

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Höherer Maisdeckel in der Biomasseausschreibung am 1. Oktober 2023

21.07.2023

Biomasseausschreibung im EEG 2023

Mit dem EEG 2023 haben sich zum Anfang des Jahres die Rahmenbedingungen für die Biomasseausschreibungen geändert. Interessant für Bestandsanlagen, die in den kommenden Jahren aus dem EEG fallen würden: Wer noch 2023 an der Ausschreibung teilnimmt, kann sich eine Vergütung von bis zu 19,83 ct/kWh bei einem Maisdeckel von 40 Prozent sichern, müsste aber erst nach 3 bis 60 Monaten, im Maximalfall also nach 5 Jahren, in den zweiten EEG-Vergütungszeitraum wechseln. Für bestimmte Anlagen könnte es sich deshalb ggf. lohnen, bereits in 2023 in die Ausschreibung zu gehen und etwas früher als nach den geförderten 20 Jahren, spätestens 2028 in den zweiten Vergütungszeitraum zu wechseln. 

In den Folgejahren wird der Maisdeckel schrittweise niedriger angesetzt und zwar von 40 Prozent in 2023 über 35 Prozent in 2024 und 2025 bis auf 30 Prozent für 2026-2028. Gleichzeitig verringert sich der Höchstwert der Ausschreibungen für Bestandsanlagen ab 2024 jährlich um 0,5 % im Vergleich zum Vorjahr (Degression). Für Neuanlagen gilt eine Degression von 1 % pro Jahr, wobei der Höchstgebotswert 2023 bei 17,67 ct/kWh startet. ...

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Übergangsfrist für Meldungen nachhaltiger Strommengen verlängert

18.11.2022

Erstmeldung in Nabisy nun bis zum 30. Januar 2023

Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) hat die Übergangsfrist zur Erstellung von Nachhaltigkeitsnachweisen für Strom aus fester und gasförmiger Biomasse auf den 30. Januar 2023 verlängert. Bisher galt der 30. November 2022 als Stichtag. Somit müssen alle Biogasanlagen und Biomasse-Heizkraftwerke, die in 2022 nach der RED II erstzertifiziert wurden, die von Ihnen produzierten Strommengen bis zum 30. Januar 2023 in der Nabisy-Datenbank melden. Gemeldet werden müssen alle Strommengen ab dem Tag der Erstzertifizierung bis einschließlich 31. Dezember 2022....

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Güllebonus: Gülleanteil darf befristet unter 30% fallen

17.10.2022

Bundestag beschließt Übergangsregelungen, um die Biogasproduktion zu erhöhen

Zum 13. Oktober 2022 hat der Bundestag einige Erleichterungen für Biogasanlagen getroffen, um kurzfristig die Biogasproduktion in den Wintermonaten anzukurbeln. Damit soll einer möglichen Gasknappheit entgegengewirkt werden. Für Anlagenbetreiber ergeben sich folgende relevante Änderungen aus dem „Gesetz zur Änderung des Energiesicherungsgesetzes (EnSiG)“:...

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Nabisy-Datenbank für RED II verzögert sich

30.06.2022

Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) hat mit einem Schreiben vom 29. Juli 2022 über den aktuellen Stand der Umsetzung der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV) informiert.

 

  1. Als letzten Schritt in der Zertifizierung nach RED II bzw. der BioSt-NachV müssen Erzeuger von Strom aus Biogas ihre erzeugten Strommengen und eingesetzten Mengen an Biomasse über die Nabisy-Datenbank der BLE melden, um einen Nachhaltigkeitsnachweis für den von ihnen erzeugten Strom zu erhalten. Der Nachweis ist relevant, damit die Netzbetreiber die EEG-Umlage auszahlen können. Allerdings verzögert sich die Bereitstellung der Datenbank vonseiten der BLE bis auf Weiteres.  ...
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RED II: Was müssen Anlagenbetreiber 2021 noch tun?

15.12.2021

Anlagenbetreiber müssen spätestens im Januar 2022 den vollständigen Antrag für die Fristverlängerung bei der BLE beantragt und ihren Netzbetreiber darüber informiert haben. Andernfalls gilt die Nachweispflicht über den Einsatz nachhaltiger Biomasse/die BioSt-NachV ab 1. Januar 2022 für sie vollumfänglich. ...

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