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Erneuerbare Energien

Biomassepaket 2025: Anschluss an eine Wärmeversorgungseinrichtung wird bevorzugt

11.09.2025

Gutachten zum Wechseldatum in den zweiten Vergütungszeitraum benötigt 

Mit dem im Februar 2025 veröffentlichten Biomassepaket ergeben sich einige Änderungen für den zweiten Vergütungszeitraum bzw. die Biomasseausschreibung für Biogasanlagen. Unter anderem werden Biogasanlagen, die an eine Wärmeversorgungseinrichtung angeschlossen sind, künftig in der Ausschreibung bevorzugt....

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Neue Schulungsanforderungen für Biogasanlagenbetreiber

04.09.2025

Überarbeitete TRGS 529 ist in Kraft

Mit der Überarbeitung der Technischen Regel für Anlagensicherheit (TRAS) ergeben sich seit Juli 2024 neue Anforderungen für Betreiber von Biogasanlagen. Neben den bereits bekannten Schulungen zur Fachkunde „Tätigkeiten bei der Herstellung von Biogas“ (Anhang 3.1), den sogenannten „Betreiberschulungen“, müssen künftig zusätzliche Kenntnisse erworben bzw. nachgewiesen werden.

Übersicht der Sicherheitsschulungen für Biogasanlagen

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Der Koalitionsvertrag 2025 - Chancen für die Zukunft von Biogasanlagen

14.04.2025

Bioenergie bleibt Baustein im Energiemix

Im Koalitionsvertrag der künftigen Bundesregierung CDU/CSU und SPD bekennt sich diese zur Rolle der Bioenergie im Energiemix. Zwar werden wenige konkrete Maßnahmen benannt, dennoch wird deutlich, dass die Bioenergie fester Bestandteil einer nachhaltigen, flexiblen und dezentralen Energieversorgung sein wird und Verfahren vereinfacht bzw. Bürokratie abgebaut werden sollen:...

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Mengenmeldung im SURE-System bis 31. März

20.03.2025

Unternehmen und Betriebe, die über ihre RED II-Zertifizierung beim Systemgeber SURE (SUSTAINABLE RESOURCES Verification Scheme GmbH) gemeldet sind, müssen bis 31. März 2025 ihre Jahresmeldung machen, die sogenannte SURE-Mengenmeldung. Die SURE selbst sowie der Fachverband Biogas bieten dazu praktische Hilfe an. ...

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EEG 2023: Zusatzgebot in den Biomasse-Ausschreibungen 2024 und 2025 möglich

23.11.2023

Sonderregelung erlaubt erneute Teilnahme trotz bestehenden Zuschlags

Anfang November hat der Bundestag mit dem § 100 Absatz 18 neu im EEG 2023 eine vorübergehende Sonderregelung für die Biomasse-Ausschreibungen geschaffen. Biomasseanlagen (explizit nicht Biomethan), die zwischen 2021 und 2023 bereits erfolgreich an einer Ausschreibung teilgenommen haben, dürfen mit der Sonderregelung 2024 und 2025 ein weiteres Gebot abgeben - zusätzlich zum bestehenden Zuschlag aus einer vorangegangenen Ausschreibung, welcher in seiner Form und Inhalt bestehen bleibt. Anlagenbetreiber haben damit die Möglichkeit, die bezuschlagte Leistung zu erhöhen....

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