Gutachten zum Wechseldatum in den zweiten Vergütungszeitraum benötigt
Mit dem im Februar 2025 veröffentlichten Biomassepaket ergeben sich einige Änderungen für den zweiten Vergütungszeitraum bzw. die Biomasseausschreibung für Biogasanlagen. Unter anderem werden Biogasanlagen, die an eine Wärmeversorgungseinrichtung angeschlossen sind, künftig in der Ausschreibung bevorzugt....
Mit der Überarbeitung der Technischen Regel für Anlagensicherheit (TRAS) ergeben sich seit Juli 2024 neue Anforderungen für Betreiber von Biogasanlagen. Neben den bereits bekannten Schulungen zur Fachkunde „Tätigkeiten bei der Herstellung von Biogas“ (Anhang 3.1), den sogenannten „Betreiberschulungen“, müssen künftig zusätzliche Kenntnisse erworben bzw. nachgewiesen werden.
Die SURE hat alle Systembeteiligten via E-Mail gebeten, die gemeldeten Mengen bis zum 31. Juli 2025 zu überprüfen und ggf. über das offizielle Änderungsformular zu korrigieren. Dies müssen die Schnittstellen selbstständig über das Formular aus der SURE-Datenbank tun. Wir unterstützen mit einer Kurzanleitung....
Im Koalitionsvertrag der künftigen Bundesregierung CDU/CSU und SPD bekennt sich diese zur Rolle der Bioenergie im Energiemix. Zwar werden wenige konkrete Maßnahmen benannt, dennoch wird deutlich, dass die Bioenergie fester Bestandteil einer nachhaltigen, flexiblen und dezentralen Energieversorgung sein wird und Verfahren vereinfacht bzw. Bürokratie abgebaut werden sollen:...
Unternehmen und Betriebe, die über ihre RED II-Zertifizierung beim Systemgeber SURE (SUSTAINABLE RESOURCES Verification Scheme GmbH) gemeldet sind, müssen bis 31. März 2025 ihre Jahresmeldung machen, die sogenannte SURE-Mengenmeldung. Die SURE selbst sowie der Fachverband Biogas bieten dazu praktische Hilfe an. ...
Anfang November hat der Bundestag mit dem § 100 Absatz 18 neu im EEG 2023 eine vorübergehende Sonderregelung für die Biomasse-Ausschreibungen geschaffen. Biomasseanlagen (explizit nicht Biomethan), die zwischen 2021 und 2023 bereits erfolgreich an einer Ausschreibung teilgenommen haben, dürfen mit der Sonderregelung 2024 und 2025 ein weiteres Gebot abgeben - zusätzlich zum bestehenden Zuschlag aus einer vorangegangenen Ausschreibung, welcher in seiner Form und Inhalt bestehen bleibt. Anlagenbetreiber haben damit die Möglichkeit, die bezuschlagte Leistung zu erhöhen....