Die Blümel GmbH aus Teugn strebt die vorläufige Zertifizierung nach RED II an - Wir geben Handlungsempfehlungen aus der Praxis
Biogasanlagen mit einer Feuerungswärmeleistung (FWL) größer 2 Megawatt müssen sich spätestens ab 2022 nach der Renewable Energy Directive II (RED II) zertifizieren lassen. Das Zertifikat ist dann notwendiger Bestandteil für die Vergütung nach dem EEG. Bei ihrem ersten Präaudit für eine Zertifizierung nach RED II trafen unsere Gutachter Harald Heinl und Arnold Multerer auf einen sehr gut vorbereiteten Anlagenbetreiber. Ähnlich den bekannten Vor-Ort-Terminen nach dem Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) prüften die Gutachter einige wesentliche Dokumente sowie relevante Sachverhalte auf der Anlage. Hierzu gehörten das Massenbilanzsystem, die Lieferkette der verarbeiteten Biomasse inklusive Lieferlisten und -mengen, Lagerplätze sowie Aufbereitungswege. Zudem nahmen die Zertifizierer stichprobenartig Einsicht in die Herkunftsnachweise der verarbeiteten Biomasse. ...
Bund konkretisiert per Verordnung die Anschlussregelung zum EEG 2021 für kleine Gülleanlagen
Per Verordnung konkretisierte die Bundesregierung zum 19.05.2021 die Regelungen des Erneuerbare Energien Gesetzes (EEG) 2021 zur Anschlussförderung für kleine Gülleanlagen. Demnach können kleine Gülleanlagen nach Ablauf ihres 20-jährigen Förderzeitraum nun doch eine Anschlussförderung beziehen und im Grundsatz für weitere zehn Jahre in dem für sie maßgeblichen EEG verbleiben. ...
OmniCert ist als Zertifizierungsstelle für die Nachhaltigkeit von Biomasse nach "RED II" zugelassen.
Die OmniCert Umweltgutachter GmbH darf ab sofort die Nachhaltigkeitskriterien von Biomasse entlang der gesamten Wertschöpfungskette zertifizieren. Als eine der ersten Umweltgutachter-Organisationen haben die OmniCert-Auditoren die Zulassung zur Biomassezertifizierung nach RED II vom europäischen Systemgeber SUSTAINABLE RESOURCES Verification Scheme GmbH (SURE) erhalten....
Die Novelle des EEG 2021 passierte heute am 17. Dezember 2020 die 2. und 3. Lesung im Bundestag und die Änderungen im Erneuerbare Energien Gesetz werden zum 01.01.2021 in Kraft treten. Aus Sicht unserer Umweltgutachter, sind u.a. die folgenden wesentlichen Punkte für Betreiber von Biogasanlagen und Biomethananlagen relevant:...