Analyse durch Fachverband Biogas

Analyse und Änderungsvorschläge zum EEG 2014 durch den Fachverband Biogas

18.02.2014

Der Fachverband Biogas e.V. hat bereits konkrete Änderungsvorschläge zum EEG 2014 Entwurf herausgearbeitet. Georg Friedl stellt die aktuelle Situation folgendermaßen dar:

Die Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) hat eine dramatische Wendung genommen. Vorgestern ist ein Arbeitsentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi) zur EEG-Reform bekannt geworden (siehe Anhang). Dieser enthält neben Maßnahmen zum endgültigen Stopp des Biogasanlagenzubaus, Entwicklungs- und Ausbauverbote für bestehende Biogasanlagen und sogar Instrumente zur Abwicklung des jetzigen Anlagenparks. Systematisch soll die Weiterentwicklung von Biogasanlagen zur Übernahme von Systemverantwortung verhindert und jedes Geschäftsfeld der Biogasbranche ausgemerzt werden. Der Entwurf stellt damit einen Bruch des Koalitionsvertrages und der Regierungsbeschlüsse von Meseberg dar.

Die wichtigsten Änderungen für Hersteller und Investoren:

  • Einführung eines Zubaudeckels: Deckelung des Anlagenzubaus auf 100 Megawatt pro Jahr. Darin enthalten sind der Austausch bestehender Blockheizkraftwerke (BHKW) und die Leistungserhöhung zur Flexibilisierung einer Anlage.
  • Ersatzlose Streichung der Einsatzstoffvergütungsklassen für Neuanlagen: Lediglich die bisherigen Klassen für Güllekleinanlagen und Bioabfallanlagen bleiben erhalten. Alle anderen Anlagen erhalten eine Grundvergütung.
  • Alle Neuanlagen über einer Mindestgrenze müssen direkt vermarkten und flexibilisiert werden. Statt der Flexibilitätsprämie erhalten sie eine Kapazitätsprämie.
  • Für Neuanlagen wird der Gasaufbereitungsbonus gestrichen.
  • Übergangsregelung: Die Änderungen gelten nicht für Projekte, die bereits 22. Januar 2014 eine Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImschG) erhielten.


Die wichtigsten Änderungen für Anlagenbetreiber:

 

  • Verbot der Steigerung der Bemessungsleistung. Die Erweiterung einer Anlage und die Effizienzsteigerung von BHKW werden nicht länger vergütet.
  • Die Flexibilitätsprämie des EEG 2012 wird durch eine „Abwrackprämie“ ersetzt. Vergütet wird nun nicht mehr die Leistungserhöhung zur bedarfsgerechten Stromproduktion, sondern eine Verringerung der Bemessungsleistung.
  • Der Luftreinhaltebonus des EEG 2009 wird nicht länger ausgezahlt.
  • Der Landschaftspflegebonus des EEG 2009 wird für den Anbau von Energiepflanzen nicht mehr ausbezahlt.


Eine Übersicht mit Bewertung der drastischsten Änderungen sowie erste Vorschläge zu Änderungen finden Sie im Anhang.

Geplanter Ablauf der EEG-Reform: Der BMWi-Entwurf wird in den nächsten Wochen mit den anderen Ministerien und den Bundesländern abgestimmt. Der endgültige Kabinettsbeschluss ist für den 9. April angesetzt. Im Mai und Juni wird das EEG in Bundestag und Bundesrat debattiert und soll spätestens am 27. Juni vom Bundestag beschlossen werden. Es besteht also noch die Möglichkeit, über die Bundesländer und die Mitglieder des Bundestages Änderungen einzubringen, doch ist die Zeit äußerst knapp. Es zählt jeder Tag!

Aktivitäten des Fachverbandes Biogas: Die ersten Maßnahmen des BMWi deuteten sich an, als am Freitag, den 18. Januar, Bundesminister Sigmar Gabriel (SPD) seine Eckpunkte zur EEG-Reform vorstellte. In diesem fehlte die Absicht, die Klasse der Güllekleinanlagen beizubehalten, sowie das Bekenntnis zur Flexibilisierung des Anlagenbestandes. Außerdem sollte die oben genannte Übergangsregelung für Projekte, die bereits eine BImschG-Genehmigung vorweisen konnten, nur für Windkraftanlagen gelten. Daraufhin setzen sich ehrenamtliche und hauptamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachverbandes dafür ein, dass der Beschluss der Bundesregierung in diesen Hinsichten ergänzt wurde. Außerdem finden derzeit laufend Gespräche mit Mitgliedern des Deutschen Bundestages und Vertretern der Bundesländer statt, um die drastischsten Einschnitte des Entwurfs zu verhindern.

Aufruf zur Ansprache von Politiker: In den nächsten Tagen und Wochen wird die Abstimmung zwischen des Bundesministerien und die Verhandlungen mit den Bundesländern zu Ende gebracht. Die politischen Entscheidungsträger machen viele ihrer Entscheidungen abhängig von der Stimmungslage in ihren jeweiligen Bundesländern und Wahlkreisen. Wir möchten Sie deshalb dringend bitten, sich sobald wie möglich an die  Regierungen ihrer Bundesländer und an die Bundestagsabgeordneten aus Ihren Wahlkreis zu wenden und auf die katastrophalen Auswirkungen des BMWi-Entwurfs aufmerksam zu machen. Dabei sollte sowohl kommuniziert werden, dass mit den Maßnahmen die Rolle von Biogasanlagen als Stabilisatoren der Energiewende vereitelt wird, als auch, dass mit den Maßnahmen der Biogasbranche jegliches Geschäftsfeld entrissen würde. Unser Positionspapier zu dem Eckpunktepapier der Bundesregierung finden Sie auf der Homepage

Weitere Aktivitäten

  • Gemeinsam mit den anderen Verbänden der Erneuerbaren Energien Branche werden unter dem Dach des BEE derzeit einige Aktionen geplant mit denen der öffentliche Druck auf die Bundesregierung erhöht werden soll:
  • Demonstration am 20.2.14 vor dem Wirtschaftsministerium in Berlin (Siehe Mail vom 11.2. von uns)
  • Dezentraler Aktionstag bei Betreibern und Unternehmen am 6.3.14
  • Demonstrationen in einigen Landeshauptstädten am 22.3.14 (gemeinsam mit Umweltverbänden)
  • Zentrale Großdemonstration am 10.5.14 in Berlin (gemeinsam mit Umweltverbänden)