Jetzt Nachhaltigkeit von Biogas zertifizieren lassen
Der Bundestag hat die europäische Richtlinie RED II – Renewable Energy Directive II – mit der Sitzung vom 24. Juni 2021 nicht wie erwartet in nationales Recht umgesetzt. Ab wann eine Zertifizierung für Biogasanlagen ab 2 MW FWL (ca. 800 kW P_el.) und Biomasseheizkraftwerke ab 20 MW FWL Pflicht wird, bleibt damit offen. ...
weiterlesenHandlungsbedarf während der Übergangsfrist ab 01.07.2021 für die RED II-Zertifizierung
Bereits im Dezember 2018 ist die „Renewable Energy Directive II“ (RED II) auf europäischer Ebene in Kraft getreten. Die Mitgliedstaaten der europäischen Union sind verpflichtet diese Richtlinie bis spätestens 30. Juni 2021 in jeweils nationales Recht umzusetzen. Das Verfahren zur Umsetzung dieser europäischen Richtlinie in nationales Recht ist derzeit im Gange und der Gesetzentwurf soll am 15. April 2021 im Bundestag behandelt werden.
Hauptziel auf EU-Ebene ist der Ausbau an Erneuerbaren Energien....
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