Einsparungsquote durch angepassten Substratmix erreichbar
Mit der Umsetzung der Renewable Energy Directive III (RED III) zum 21.05.2025 haben sich die Anforderungen an Betreiber von Biogasanlagen, Biomethan-BHKW und Biomasseheizkraftwerken (BMHKW) verschärft. Für Deutschland werden diese Anforderungen über die Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV) umgesetzt, welche sich zum jetzigen Zeitpunkt in der politischen Abstimmung befindet. Eine wesentliche Änderung: RED-pflichtige Anlagen müssen schrittweise zusätzlich zu den bisherigen Anforderungen (bspw. Massenbilanz) eine Treibhausgas-Bilanzierung (THG-Bilanz) erstellen und Treibhausgasminderungen von bis zu 80 % im Vergleich zu fossilen Referenzsystemen nachweisen....
Risikobewertung unter RED III vorerst durch den Gruppenmanager notwendig
Zum 21.05.2025 ist die Renewable Energy Directive (RED III) in Deutschland in Kraft getreten und hat übergangslos die RED II abgelöst. Damit hat die bestehende Risikobewertung für forstliche Biomasse aus Deutschland ihre Gültigkeit verloren und eine neue Selbsterklärung für forstliche Biomasse wurde eingesetzt. Was heißt das für Händler und Schnittstellen im SURE-System?...
Die SURE hat alle Systembeteiligten via E-Mail gebeten, die gemeldeten Mengen bis zum 31. Juli 2025 zu überprüfen und ggf. über das offizielle Änderungsformular zu korrigieren. Dies müssen die Schnittstellen selbstständig über das Formular aus der SURE-Datenbank tun. Wir unterstützen mit einer Kurzanleitung....
Unternehmen und Betriebe, die über ihre RED II-Zertifizierung beim Systemgeber SURE (SUSTAINABLE RESOURCES Verification Scheme GmbH) gemeldet sind, müssen bis 31. März 2025 ihre Jahresmeldung machen, die sogenannte SURE-Mengenmeldung. Die SURE selbst sowie der Fachverband Biogas bieten dazu praktische Hilfe an. ...
Zertifizierung nach Biomasseenergie-Nachhaltigkeitsverordnung ab 2024 Pflicht
Seit zwei Jahren ist die OmniCert zugelassene Zertifizierungsstelle für RED II in Deutschland und hat die Umsetzung der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV) seither für ihre Kunden sachkundig und kritisch begleitet. Ab sofort sind wir auch vom Österreichischen Umweltbundesamt (vorläufig) für die Zertifizierung nach RED II bzw. als Zertifizierungsstelle gemäß Biomasseenergie-Nachhaltigkeitsverordnung (BMEN-VO) zugelassen. Über unsere beiden Zulassungen bei der AgrarMarkt Austria und dem Bundesamt für Wald, decken wir bei der Zertifizierung die gesamte Bandbreite an eingesetzten Rohstoffen ab - das heißt landwirtschaftliche Biomasse oder Abfall und Reststoffe ebenso wie Biomasse aus der Forstwirtschaft....
Die Fristverlängerung zum Melden in Nabisy endet zum 28.02.2023
Bioenergieanlagen, die 2022 nach der RED II bzw. BioSt-NachV zertifiziert wurden, mussten die von ihnen produzierten, nachhaltigen Strommengen bis Ende Januar 2023 in der Nabisy-Datenbank melden. Auf Grund fehlender oder fehlerhafter Anmeldedaten war dies nicht allen Anlagenbetreibern bzw. Schnittstellen möglich. Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) hat deshalb letztmalig die Frist für die Meldung in Nabisy auf den 28.02.2023 verlängert. ...