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Neue Anforderungen an die Zertifizierung von forstlicher Biomasse

22.09.2025

Risikobewertung unter RED III vorerst durch den Gruppenmanager notwendig

Zum 21.05.2025 ist die Renewable Energy Directive (RED III) in Deutschland in Kraft getreten und hat übergangslos die RED II abgelöst. Damit hat die bestehende Risikobewertung für forstliche Biomasse aus Deutschland ihre Gültigkeit verloren und eine neue Selbsterklärung für forstliche Biomasse wurde eingesetzt. Was heißt das für Händler und Schnittstellen im SURE-System?...

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Digitalisierung für effiziente und sichere Zusammenarbeit mit unseren Kunden

02.01.2025

Das neue Kundenportal der OmniCert Umweltgutachter GmbH

Seit Firmengründung ist es uns bei der OmniCert wichtig, die Nachweiserbringung für unsere Kunden so einfach wie möglich und die Zusammenarbeit so angenehm wie möglich zu gestalten. Persönliche Gespräche und verlässliche Erreichbarkeit sind deshalb zu unserem Markenzeichen geworden - genauso wie eine konsequent digitalisierte Arbeitsweise, welche die zügige Gutachtenerstellung unterstützt....

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OmniCert als Zertifizierungsstelle für RED II in Österreich zugelassen

18.10.2023

Zertifizierung nach Biomasseenergie-Nachhaltigkeitsverordnung ab 2024 Pflicht

Seit zwei Jahren ist die OmniCert zugelassene Zertifizierungsstelle für RED II in Deutschland und hat die Umsetzung der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV) seither für ihre Kunden sachkundig und kritisch begleitet. Ab sofort sind wir auch vom Österreichischen Umweltbundesamt (vorläufig) für die Zertifizierung nach RED II bzw. als Zertifizierungsstelle gemäß Biomasseenergie-Nachhaltigkeitsverordnung (BMEN-VO) zugelassen. Über unsere beiden Zulassungen bei der AgrarMarkt Austria und dem Bundesamt für Wald, decken wir bei der Zertifizierung die gesamte Bandbreite an eingesetzten Rohstoffen ab - das heißt landwirtschaftliche Biomasse oder Abfall und Reststoffe ebenso wie Biomasse aus der Forstwirtschaft....

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Nachweise für Strom aus nachhaltiger Biomasse können nachgereicht werden

16.02.2023

Die Fristverlängerung zum Melden in Nabisy endet zum 28.02.2023

Bioenergieanlagen, die 2022 nach der RED II bzw. BioSt-NachV zertifiziert wurden, mussten die von ihnen produzierten, nachhaltigen Strommengen bis Ende Januar 2023 in der Nabisy-Datenbank melden. Auf Grund fehlender oder fehlerhafter Anmeldedaten war dies nicht allen Anlagenbetreibern bzw. Schnittstellen möglich. Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) hat deshalb letztmalig die Frist für die Meldung in Nabisy auf den 28.02.2023 verlängert. ...

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Übergangsfrist für Meldungen nachhaltiger Strommengen verlängert

18.11.2022

Erstmeldung in Nabisy nun bis zum 30. Januar 2023

Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) hat die Übergangsfrist zur Erstellung von Nachhaltigkeitsnachweisen für Strom aus fester und gasförmiger Biomasse auf den 30. Januar 2023 verlängert. Bisher galt der 30. November 2022 als Stichtag. Somit müssen alle Biogasanlagen und Biomasse-Heizkraftwerke, die in 2022 nach der RED II erstzertifiziert wurden, die von Ihnen produzierten Strommengen bis zum 30. Januar 2023 in der Nabisy-Datenbank melden. Gemeldet werden müssen alle Strommengen ab dem Tag der Erstzertifizierung bis einschließlich 31. Dezember 2022....

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Handbuch zur Nabisy-Datenbank gibt Anleitung für Anlagenbetreiber

14.10.2022

Meldepflicht im Zuge der RED II bis 30. November 2022 bleibt bestehen

Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) hat am 10. Oktober 2022 das „Nabisy - Handbuch für Hersteller / letzte Schnittstellen“ herausgegeben. Das Handbuch ist ein Leitfaden, mit dessen Hilfe Betreiber die Nachhaltigkeitsnachweise für den von ihnen produzierten Strom in der Nabisy-Datenbank erzeugen können. Diese Nachhaltigkeitsnachweise benötigen die Netzbetreiber, um die EEG-Vergütung auszahlen zu können. Für letzte Schnittstellen sind sie der letzte Schritt in der Erstzertifizierung nach der RED II....

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