Zertifizierung nach Biomasseenergie-Nachhaltigkeitsverordnung ab 2024 Pflicht
Seit zwei Jahren ist die OmniCert zugelassene Zertifizierungsstelle für RED II in Deutschland und hat die Umsetzung der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV) seither für ihre Kunden sachkundig und kritisch begleitet. Ab sofort sind wir auch vom Österreichischen Umweltbundesamt (vorläufig) für die Zertifizierung nach RED II bzw. als Zertifizierungsstelle gemäß Biomasseenergie-Nachhaltigkeitsverordnung (BMEN-VO) zugelassen. Über unsere beiden Zulassungen bei der AgrarMarkt Austria und dem Bundesamt für Wald, decken wir bei der Zertifizierung die gesamte Bandbreite an eingesetzten Rohstoffen ab - das heißt landwirtschaftliche Biomasse oder Abfall und Reststoffe ebenso wie Biomasse aus der Forstwirtschaft....
Die Blümel GmbH aus Teugn strebt die vorläufige Zertifizierung nach RED II an - Wir geben Handlungsempfehlungen aus der Praxis
Biogasanlagen mit einer Feuerungswärmeleistung (FWL) größer 2 Megawatt müssen sich spätestens ab 2022 nach der Renewable Energy Directive II (RED II) zertifizieren lassen. Das Zertifikat ist dann notwendiger Bestandteil für die Vergütung nach dem EEG. Bei ihrem ersten Präaudit für eine Zertifizierung nach RED II trafen unsere Gutachter Harald Heinl und Arnold Multerer auf einen sehr gut vorbereiteten Anlagenbetreiber. Ähnlich den bekannten Vor-Ort-Terminen nach dem Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) prüften die Gutachter einige wesentliche Dokumente sowie relevante Sachverhalte auf der Anlage. Hierzu gehörten das Massenbilanzsystem, die Lieferkette der verarbeiteten Biomasse inklusive Lieferlisten und -mengen, Lagerplätze sowie Aufbereitungswege. Zudem nahmen die Zertifizierer stichprobenartig Einsicht in die Herkunftsnachweise der verarbeiteten Biomasse. ...
Bund konkretisiert per Verordnung die Anschlussregelung zum EEG 2021 für kleine Gülleanlagen
Per Verordnung konkretisierte die Bundesregierung zum 19.05.2021 die Regelungen des Erneuerbare Energien Gesetzes (EEG) 2021 zur Anschlussförderung für kleine Gülleanlagen. Demnach können kleine Gülleanlagen nach Ablauf ihres 20-jährigen Förderzeitraum nun doch eine Anschlussförderung beziehen und im Grundsatz für weitere zehn Jahre in dem für sie maßgeblichen EEG verbleiben. ...
Jetzt Nachhaltigkeit von Biogas zertifizieren lassen
Der Bundestag hat die europäische Richtlinie RED II – Renewable Energy Directive II – mit der Sitzung vom 24. Juni 2021 nicht wie erwartet in nationales Recht umgesetzt. Ab wann eine Zertifizierung für Biogasanlagen ab 2 MW FWL (ca. 800 kW P_el.) und Biomasseheizkraftwerke ab 20 MW FWL Pflicht wird, bleibt damit offen. ...
OmniCert ist als Zertifizierungsstelle für die Nachhaltigkeit von Biomasse nach "RED II" zugelassen.
Die OmniCert Umweltgutachter GmbH darf ab sofort die Nachhaltigkeitskriterien von Biomasse entlang der gesamten Wertschöpfungskette zertifizieren. Als eine der ersten Umweltgutachter-Organisationen haben die OmniCert-Auditoren die Zulassung zur Biomassezertifizierung nach RED II vom europäischen Systemgeber SUSTAINABLE RESOURCES Verification Scheme GmbH (SURE) erhalten....
Handlungsbedarf während der Übergangsfrist ab 01.07.2021 für die RED II-Zertifizierung
Bereits im Dezember 2018 ist die „Renewable Energy Directive II“ (RED II) auf europäischer Ebene in Kraft getreten. Die Mitgliedstaaten der europäischen Union sind verpflichtet diese Richtlinie bis spätestens 30. Juni 2021 in jeweils nationales Recht umzusetzen. Das Verfahren zur Umsetzung dieser europäischen Richtlinie in nationales Recht ist derzeit im Gange und der Gesetzentwurf soll am 15. April 2021 im Bundestag behandelt werden.
Hauptziel auf EU-Ebene ist der Ausbau an Erneuerbaren Energien....