Neue Akkreditierungspflicht für Zertifizierungsstellen ab 1. Januar 2027
03.08.2026Was Biogasanlagenbetreiber jetzt wissen müssen
Die Europäische Renewable Energy Directive III (RED III) bringt eine wichtige Neuerung für Zertifizierungsstellen ab 1. Januar 2027. Diese müssen ab Januar 2027 nach ISO 17065 akkreditiert sein, um weiterhin gültige Zertifikate z. B. im System SURE-EU oder REDcert-EU ausstellen und führen zu dürfen.
Zum jetzigen Zeitpunkt (August 2026) gibt es keine akkreditierte Zertifizierungsstelle in Deutschland mit dem benötigten Geltungsbereich „Biomasse nach BioSt-NachV und Biokraft-NachV" ....