Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) hat mit einem Schreiben vom 29. Juli 2022 über den aktuellen Stand der Umsetzung der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV) informiert.
Als letzten Schritt in der Zertifizierung nach RED II bzw. der BioSt-NachV müssen Erzeuger von Strom aus Biogas ihre erzeugten Strommengen und eingesetzten Mengen an Biomasse über die Nabisy-Datenbank der BLE melden, um einen Nachhaltigkeitsnachweis für den von ihnen erzeugten Strom zu erhalten. Der Nachweis ist relevant, damit die Netzbetreiber die EEG-Umlage auszahlen können. Allerdings verzögert sich die Bereitstellung der Datenbank vonseiten der BLE bis auf Weiteres. ...
Fristverlängerung RED II BioSt-NachV bis 31.12.2022
Gute Nachrichten für Unternehmen, die eine Nachhaltigkeitszertifizierung nach RED II bzw. Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung BioSt-NachV benötigen und dies bislang nicht umsetzen konnten. Heute wurde im Bundesgesetzblatt die erste Änderung der Verordnung veröffentlicht, mit der die Frist vom 30.06. auf den 31.12.2022 verlängert wird und die zum heutigen Tag in Kraft tritt.
OmniCert hat bereits ab Anfang 2021 sechsstellige Investitionen in die Abläufe, die Kommunikation und in die vollständige Digitalisierung des Zertifizierungsprozesses getätigt, um die damals bereits absehbar sehr enge Frist für fast 500 Kundinnen und Kunden gewährleisten zu können. Deshalb stellt OmniCert trotz der Fristverlängerung alle beauftragten und laufenden RED II - Verfahren so schnell wie möglich fertig.
Anlagenbetreiber müssen spätestens im Januar 2022 den vollständigen Antrag für die Fristverlängerung bei der BLE beantragt und ihren Netzbetreiber darüber informiert haben. Andernfalls gilt die Nachweispflicht über den Einsatz nachhaltiger Biomasse/die BioSt-NachV ab 1. Januar 2022 für sie vollumfänglich. ...
Neue Rechtsverordnung "Fernwärme- oder Fernkälte-Verbrauchserfassungs- und -Abrechnungsverordnung" (FFVAV) in Kraft
Die zum 5. Oktober 2021 in Kraft getretene neue "Fernwärme- oder Fernkälte-Verbrauchserfassungs- und -Abrechnungsverordnung" (kurz FFVAV) schreibt vor, dass alle Fernwärmenetzbetreiber zukünftig fernablesbare Wärmemengenzähler einsetzen müssen (§ 3 Abs. 3 FFVAV). Für Wärmemengenzähler, die vor diesem Stichtag installiert wurden und nicht fernablesbar sind, gilt eine Nachrüstungspflicht bis zum 31. Dezember 2026 (§ 3 Abs. 3 FFVAV). Betreiber eines Wärmenetzes können die Neuregelung im Zuge des Zählerwechsels im nächsten Regelzyklus berücksichtigen. Mit dieser neuen Rechtsverordnung einhergehend wurden Änderungen an der "Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme" (kurz AVBFernwärmeV) vorgenommen. ...
Die Blümel GmbH aus Teugn strebt die vorläufige Zertifizierung nach RED II an - Wir geben Handlungsempfehlungen aus der Praxis
Biogasanlagen mit einer Feuerungswärmeleistung (FWL) größer 2 Megawatt müssen sich spätestens ab 2022 nach der Renewable Energy Directive II (RED II) zertifizieren lassen. Das Zertifikat ist dann notwendiger Bestandteil für die Vergütung nach dem EEG. Bei ihrem ersten Präaudit für eine Zertifizierung nach RED II trafen unsere Gutachter Harald Heinl und Arnold Multerer auf einen sehr gut vorbereiteten Anlagenbetreiber. Ähnlich den bekannten Vor-Ort-Terminen nach dem Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) prüften die Gutachter einige wesentliche Dokumente sowie relevante Sachverhalte auf der Anlage. Hierzu gehörten das Massenbilanzsystem, die Lieferkette der verarbeiteten Biomasse inklusive Lieferlisten und -mengen, Lagerplätze sowie Aufbereitungswege. Zudem nahmen die Zertifizierer stichprobenartig Einsicht in die Herkunftsnachweise der verarbeiteten Biomasse. ...
EU-Kommission prüft deutsche Verordnung zur Umsetzung für die RED II
Mit der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV) wird eine für zahlreiche Biogasanlagenbetreiber relevante Regelung in Kraft treten, sofern diese weiterhin eine Vergütung nach dem EEG erhalten wollen. Die BioSt-NachV verpflichtet unter anderem Anlagenbetreiber von Biogasanlagen mit einer Feuerungswärmeleistung (FWL) größer 2 Megawatt, bestimmte Nachhaltigkeitskriterien für die von ihnen eingesetzte Biomasse einzuhalten. ...