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Übergangsfrist für Meldungen nachhaltiger Strommengen verlängert

18.11.2022

Erstmeldung in Nabisy nun bis zum 30. Januar 2023

Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) hat die Übergangsfrist zur Erstellung von Nachhaltigkeitsnachweisen für Strom aus fester und gasförmiger Biomasse auf den 30. Januar 2023 verlängert. Bisher galt der 30. November 2022 als Stichtag. Somit müssen alle Biogasanlagen und Biomasse-Heizkraftwerke, die in 2022 nach der RED II erstzertifiziert wurden, die von Ihnen produzierten Strommengen bis zum 30. Januar 2023 in der Nabisy-Datenbank melden. Gemeldet werden müssen alle Strommengen ab dem Tag der Erstzertifizierung bis einschließlich 31. Dezember 2022....

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Güllebonus: Gülleanteil darf befristet unter 30% fallen

17.10.2022

Bundestag beschließt Übergangsregelungen, um die Biogasproduktion zu erhöhen

Zum 13. Oktober 2022 hat der Bundestag einige Erleichterungen für Biogasanlagen getroffen, um kurzfristig die Biogasproduktion in den Wintermonaten anzukurbeln. Damit soll einer möglichen Gasknappheit entgegengewirkt werden. Für Anlagenbetreiber ergeben sich folgende relevante Änderungen aus dem „Gesetz zur Änderung des Energiesicherungsgesetzes (EnSiG)“:...

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Handbuch zur Nabisy-Datenbank gibt Anleitung für Anlagenbetreiber

14.10.2022

Meldepflicht im Zuge der RED II bis 30. November 2022 bleibt bestehen

Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) hat am 10. Oktober 2022 das „Nabisy - Handbuch für Hersteller / letzte Schnittstellen“ herausgegeben. Das Handbuch ist ein Leitfaden, mit dessen Hilfe Betreiber die Nachhaltigkeitsnachweise für den von ihnen produzierten Strom in der Nabisy-Datenbank erzeugen können. Diese Nachhaltigkeitsnachweise benötigen die Netzbetreiber, um die EEG-Vergütung auszahlen zu können. Für letzte Schnittstellen sind sie der letzte Schritt in der Erstzertifizierung nach der RED II....

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Nabisy-Datenbank ist ab August 2022 einsatzbereit

21.07.2022

Nachhaltige Strommengen im Sinne der RED II müssen bis November gemeldet werden

Die Nabisy-Datenbank der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) wird voraussichtlich am 1. August 2022 freigeschaltet. Wie von der RED II bzw. BioSt-NachV gefordert, können Anlagenbetreiber dann die Nachhaltigkeitsnachweise für den von ihnen produzierten Strom über diese Datenbank erzeugen. Für Anlagen, die unter die RED II fallen, sind die Nachhaltigkeitsnachweise eine Voraussetzung, um die EEG-Vergütung von den Netzbetreibern ausgezahlt zu bekommen. ...

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Fristverlängerung RED II BioSt-NachV bis 31.12.2022

22.06.2022

Fristverlängerung RED II BioSt-NachV bis 31.12.2022

Gute Nachrichten für Unternehmen, die eine Nachhaltigkeitszertifizierung nach RED II bzw. Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung BioSt-NachV benötigen und dies bislang nicht umsetzen konnten. Heute wurde im Bundesgesetzblatt die erste Änderung der Verordnung veröffentlicht, mit der die Frist vom 30.06. auf den 31.12.2022 verlängert wird und die zum heutigen Tag in Kraft tritt.

OmniCert hat bereits ab Anfang 2021 sechsstellige Investitionen in die Abläufe, die Kommunikation und in die vollständige Digitalisierung des Zertifizierungsprozesses getätigt, um die damals bereits absehbar sehr enge Frist für fast 500 Kundinnen und Kunden gewährleisten zu können. Deshalb stellt OmniCert trotz der Fristverlängerung alle beauftragten und laufenden RED II - Verfahren so schnell wie möglich fertig.   

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RED II: Was müssen Anlagenbetreiber 2021 noch tun?

15.12.2021

Anlagenbetreiber müssen spätestens im Januar 2022 den vollständigen Antrag für die Fristverlängerung bei der BLE beantragt und ihren Netzbetreiber darüber informiert haben. Andernfalls gilt die Nachweispflicht über den Einsatz nachhaltiger Biomasse/die BioSt-NachV ab 1. Januar 2022 für sie vollumfänglich. ...

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