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Die REDII wird konkret: Erstes Präaudit einer Biogasanlage erfolgreich durchgeführt

22.09.2021

Die Blümel GmbH aus Teugn strebt die vorläufige Zertifizierung nach RED II an - Wir geben Handlungsempfehlungen aus der Praxis

 

Biogasanlagen mit einer Feuerungswärmeleistung (FWL) größer 2 Megawatt müssen sich spätestens ab 2022 nach der Renewable Energy Directive II (RED II) zertifizieren lassen. Das Zertifikat ist dann notwendiger Bestandteil für die Vergütung nach dem EEG. Bei ihrem ersten Präaudit für eine Zertifizierung nach RED II trafen unsere Gutachter Harald Heinl und Arnold Multerer auf einen sehr gut vorbereiteten Anlagenbetreiber. Ähnlich den bekannten Vor-Ort-Terminen nach dem Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) prüften die Gutachter einige wesentliche Dokumente sowie relevante Sachverhalte auf der Anlage. Hierzu gehörten das Massenbilanzsystem, die Lieferkette der verarbeiteten Biomasse inklusive Lieferlisten und -mengen, Lagerplätze sowie Aufbereitungswege. Zudem nahmen die Zertifizierer stichprobenartig Einsicht in die Herkunftsnachweise der verarbeiteten Biomasse. ...

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Flexibilitätsprämie für Anschlussförderung von Biogasanlagen bleibt bestehen

01.09.2021

Der Bundestag nimmt die Kürzung der Flexibilitätsprämie im EEG 2021 weitestgehend zurück

 

Ende Juni hat der Bundestag die angekündigte Kürzung der Flexibilitätsprämie im EEG 2021 weitestgehend rückgängig gemacht. Einen Monat später wurde diese auch vom Bundesrat beschlossen und konnte in Kraft treten. Das bedeutet: Anlagen mit einer installierten Leistung von mehr als 100 kW, die ab sofort an einer Ausschreibung teilnehmen, erhalten in jedem Fall einen Flexibilitätszuschlag - auch für die installierte Leistung, die schon vor dem Ausschreibungstermin durch die Flexibilitätsprämie gefördert wurde (§50 a). ...

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EEG 2021 - Anschlussregelung für Güllekleinanlagen ist gefunden

13.07.2021

Bund konkretisiert per Verordnung die Anschlussregelung zum EEG 2021 für kleine Gülleanlagen

 

Per Verordnung konkretisierte die Bundesregierung zum 19.05.2021 die Regelungen des Erneuerbare Energien Gesetzes (EEG) 2021 zur Anschlussförderung für kleine Gülleanlagen. Demnach können kleine Gülleanlagen nach Ablauf ihres 20-jährigen Förderzeitraum nun doch eine Anschlussförderung beziehen und im Grundsatz für weitere zehn Jahre in dem für sie maßgeblichen EEG verbleiben. ...

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